BEM-Beauftragten wechseln: Was HR und Führungskräfte über Risiken für Vertrauen, Datenschutz und Rechtssicherheit wissen müssen
Ein Wechsel des BEM-Beauftragten ist nicht verboten, aber sensibel: Er kann Vertrauen beeinträchtigen, den strukturierten Ablauf nach § 167 Abs. 2 SGB IX stören und datenschutzrechtliche Risiken erzeugen. Entscheidend ist,…
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