Der Arbeitsmarkt verändert sich nicht irgendwann, sondern jetzt. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, die nachrückenden Jahrgänge sind kleiner, und der Druck steigt in vielen Engpassberufen bereits heute. Das Statistische Bundesamt erwartet, dass bis 2039 rund 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter überschritten haben werden. Das entspricht knapp einem Drittel der heutigen Erwerbspersonen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht zugleich davon aus, dass die Zahl der Berufe mit Arbeitskräfteengpässen bis 2029 deutlich zunimmt (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N048 vom 3. September 2025 und Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fachkräftemonitoring für das BMAS – Mittelfristprognose bis 2029).
Wer in dieser Lage Personal nur neu sucht, reagiert zu spät. Die eigentliche Engpasslösung liegt näher am Bestand: Rückkehr sichern, Verbleib stabilisieren, Belastung senken, Verfahren zügig abschließen. Genau hier gewinnt Betriebliches Eingliederungsmanagement an strategischer Bedeutung. BEM ist dann nicht nur ein Gespräch nach längerer Arbeitsunfähigkeit, sondern ein Instrument gegen Rückstau, lange Durchlaufzeit, unklare Entscheidungspunkte und verlorene Fachkräfte.
BEM-Praxisfall Pflege: Wenn offenes BEM nicht nur Personal bindet, sondern Erlöse gefährdet
Personalmangel kippt in Wirtschaftsdruck.
Eine stationäre Pflegeeinrichtung mit mehreren Wohnbereichen hatte über Monate steigende Fehlzeiten, offene BEM-Fälle und zunehmende Schwierigkeiten, Fachkräfte nachzubesetzen. BEM-Gespräche wurden geführt, aber oft ohne klaren Entscheidungspunkt. Maßnahmen blieben im Raum, ein fester Folgetermin zur Nachsteuerung fehlte. Parallel stieg der Druck auf die Dienstplanung. Diese nicht selten geschehene Vorgehensweise in verschiedensten Branchen ist in der Pflege besonders brisant, weil Personalmangel dort nicht nur Mehrarbeit erzeugt, sondern Leistungen begrenzen und Erlöse gefährden kann.
BEM trägt zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Erlössicherung bei
Pflegeheime können ihre Plätze wirtschaftlich nur dann stabil belegen, wenn ausreichend einsatzfähiges Personal vorhanden ist. Die Pflegesätze werden in der Praxis häufig auf der Grundlage hoher Auslastungsannahmen kalkuliert. Fällt Personal länger aus oder bleiben Rückkehren, Wiedereingliederungen ungeklärt, sinkt nicht nur die Verfügbarkeit von Pflegekräften, sondern mittelbar auch die Möglichkeit, Plätze tatsächlich zu belegen. Der wirtschaftliche Druck entsteht doppelt: durch die geringere Personaldecke und durch die erschwerte Auslastung. Für die Personalausstattung gibt es dabei keine einzige starre bundesweite Kopfzahl im Sinn eines einfachen Verhältnisses „x Pflegekräfte auf y Bewohner“. Die gesetzliche Grundlage liegt vielmehr in § 113c SGB XI. Danach kann seit dem 1. Juli 2023 in Pflegesatzvereinbarungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nur eine Personalausstattung bis zu bestimmten, nach Pflegegraden differenzierten Vollzeitäquivalenten vereinbart werden; die Personalbemessung richtet sich also am Pflegegradmix der Bewohner aus. Ergänzend regelt § 84 SGB XI die Pflegesätze und ihre Bemessungsgrundsätze, also die finanzielle Grundlage der stationären Versorgung.
BEM-Altfälle und Fall-Rückstau hat wirtschaftliche Folgen
Für HR und Geschäftsführung bedeutet das: Wenn BEM-Verfahren offenbleiben, Rückkehren sich verzögern und feste Folgetermine zur Nachsteuerung fehlen, steigt in einer ohnehin knappen Personaldecke das Risiko, dass nicht nur Belastung und Rückstau wachsen, sondern auch Belegung, Erlöse und wirtschaftliche Stabilität unter Druck geraten. Eine Schließung oder ein Aufnahmestopp drohen dann, wenn durch den Personalmangel die Pflegesicherheit gefährdet ist. Genau deshalb ist BEM in Pflegeeinrichtungen nicht nur Fürsorge, sondern ein Instrument, um Einsatzfähigkeit, Verbindlichkeit und Auslastung wirksamer zu sichern.
BEM gegen Personalmangel: Fehlzeiten reduzieren Umsatz und Ertrag
Die wirtschaftliche Folge liegt nicht allein in Mehrarbeit. Wenn Personal fehlt, können Plätze oft nicht voll belegt werden oder Leistungen müssen eingeschränkt werden. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete 2023 unter Verweis auf eine Diakonie Analyse, dass 72 Prozent der Pflegeheime und 91 Prozent der ambulanten Dienste in den vorangegangenen sechs Monaten Leistungen aus personellen Gründen einschränken mussten. 56,49 Prozent der Träger in der stationären Pflege konnten Betten nicht belegen; bei 50 Prozent war fehlendes Personal der Grund (Deutsche Ärzteblatt, Pflegeheime belegen wegen Personalmangel noch weniger Betten, 25.09.2023).




