HR merkt die Zuspitzung oft früher als die Geschäftsführung. Mehr Fehlzeiten, mehr sensible Fallkonstellationen, mehr Abstimmung mit Führungskräften und mehr Druck in Dokumentation und Verfahren treffen auf ein Tagesgeschäft, das ohnehin voll ist. Genau in dieser Lage wird BEM nicht nur zu einem Gesundheitsthema, sondern zu einem Kapazitätsthema. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung berichtet, dass 84 Prozent der Betriebe von Personalproblemen betroffen sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt im Fachkräftemonitoring den Arbeitsmarkt für die Jahre 2025 bis 2029 ausdrücklich als Engstelle.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob internes BEM grundsätzlich möglich ist. Die eigentliche Frage lautet: Ab wann kostet internes BEM mehr Kapazität, mehr Durchlaufzeit und mehr Verbindlichkeitsverlust, als es dem Unternehmen nützt? Genau an diesem Punkt wird die externe Vergabe des BEM, eine externe BEM-Beratung oder die Einbindung eines erfahrenen BEM-Beraters zu einer sachlichen Option. Denn BEM ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine gesetzlich verankerte Arbeitgeberaufgabe. Zugleich beschreibt das Bundesarbeitsgericht das BEM als rechtlich regulierten verlaufs und ergebnisoffenen Suchprozess (Bundesarbeitsgerichts vom 29.06.2017, 2 AZR 47/16).
Warum wird BEM für HR gerade jetzt zum Kapazitätsthema?
Weil drei Entwicklungen gleichzeitig auf HR einwirken: Personalknappheit, demografischer Druck und hohe Fehlzeiten. Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass bis 2039 rund 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter überschritten haben werden. Das entspricht knapp einem Drittel der heutigen Erwerbspersonenbasis. Gleichzeitig meldete das IAB für das vierte Quartal 2025 noch 1,26 Millionen offene Stellen. Der Arbeitsmarkt bleibt also eng.
HR erlebt diese Entwicklung nicht abstrakt, sondern operativ. Offene BEM-Fälle bleiben länger liegen. Gespräche werden verschoben. Führungskräfte drängen auf schnelle Entscheidungen. Beschäftigte reagieren sensibel auf Einladung, Rollenklärung und den Umgang mit Gesundheitsdaten. Fall-Rückstau im BEM entsteht dann nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Überlastung in einem Verfahren, das Ruhe, Takt, Gesprächssicherheit und Verbindlichkeit braucht. Externes BEM ist in dieser Lage keine Prestigefrage, sondern eine Frage sauberer Durchführung. Wer den BEM-Prozess und -Ablauf intern nicht mehr belastbar steuern kann, sollte die operative Durchführung neu bewerten.




