BEM bei Zwangserkrankungen: Arbeitsfähigkeit, Belastungsauslöser und passende Maßnahmen im Finanzwesen und Controlling

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Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement geht es nicht darum, eine Diagnose zu bewerten. Es geht darum, arbeitsbezogene Belastungsauslöser zu klären, tragfähige Maßnahmen zu finden und das Verfahren so zu führen, dass es nicht im Ungefähren stehen bleibt. Gerade im Finanzwesen und Controlling ist das entscheidend, weil Fehlerdruck, Genauigkeitsanforderungen, Fristen und Kontrollroutinen Symptome verstärken oder stabilisieren können. Grundlage des BEM ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel ist, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern.

Psychische Erkrankungen sind in der Arbeitswelt kein Randthema. Nach den DGPPN-Basisdaten sind in Deutschland jedes Jahr 27,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen (Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Februar 2025).

Die BAuA verweist zugleich darauf, dass Fehlzeiten aufgrund psychischer Diagnosen zwischen 2000 und 2023 bei Berufstätigen um 146 Prozent gestiegen sind und die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit 2023 bei 40,6 Tagen pro Fall lag (Die Techniker, Gesundheitsreport Arbeitsunfähigkeiten 2024). Für Zwangserkrankungen ist das im BEM besonders relevant. Die deutsche S3 Leitlinie beschreibt, dass Beschwerden unter allgemeiner Stressexposition zunehmen können. In derselben Leitlinie wird für eine deutsche epidemiologische Studie eine Ein Jahresprävalenz von 4 Prozent bei Frauen und 3 Prozent bei Männern genannt. Zugleich weist die Leitlinie auf frühe negative Auswirkungen auf das familiäre und soziale Leben sowie auf das Risiko einer Chronifizierung hin.

Industrielles Gemälde von Rohren und Rost

Warum ist das BEM bei Zwangserkrankungen im Finanzwesen und Controlling besonders anspruchsvoll?

Hohe Genauigkeit kann Symptome verstärken.

Im Finanzwesen und Controlling treffen häufig vier Dinge aufeinander: enge Fristen, hohe Fehlerfolgen, formale Prüfungen und wiederkehrende Kontrollschleifen. Genau dieses Umfeld kann für Menschen mit Zwangssymptomen problematisch sein. Nicht jede Sorgfalt ist schon ein Hinweis auf eine Erkrankung. Kritisch wird es dort, wo Kontrolle, Absicherung, wiederholtes Prüfen oder Vermeiden so viel Zeit binden, dass Bearbeitungszeit, Abstimmung und Arbeitsfähigkeit leiden. Die arbeitsbezogene Frage im BEM lautet deshalb nicht: Welche Diagnose liegt vor? Sie lautet: Welche konkreten Anforderungen lösen welche Blockaden, Schleifen oder Vermeidungsreaktionen aus? Diese arbeitsbezogene Klärung entspricht dem gesetzlichen Zweck des BEM als Suchprozess zur Überwindung und Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit (§167 SGB IX).

Typische Druckpunkte im Finanzbereich sind Monatsabschlüsse, Freigabeprozesse, Vier-Augen-Kontrollen, Buchungsfristen, Revisionsfestigkeit, Abweichungsanalysen, Ad-hoc-Auswertungen und die Erwartung, auch unter Zeitdruck fehlerfrei zu arbeiten. Wenn Beschäftigte wegen Zwängen einzelne Prüfschritte nicht abschließen, Vorgänge immer wieder neu kontrollieren oder Entscheidungen nicht freigeben können, entsteht schnell Bearbeitungsrückstau. Die BAuA weist darauf hin, dass hohe berufliche Anforderungen bei geringem Spielraum sowie geringe soziale Unterstützung mit erhöhten Risiken für die Entstehung und den Verlauf psychischer Erkrankungen verbunden sind (Uta Wegewitz, David Beck: Mentale Gesundheit und Umgang mit psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt, Organisation | ARBEIT | GESUNDHEIT in Betriebliche Prävention, 136. Jahrgang 12.24).

Rostiges Rohr mit rostigem Hintergrund

Woran erkennt HR, dass im BEM nicht nur Belastung, sondern ein arbeitsbezogener Auslöser geklärt werden muss?

Nicht die Diagnose, sondern der Auslöser zählt.

Im BEM reicht es nicht, allgemein über Stress zu sprechen. Entscheidend ist, ob sich ein arbeitsbezogenes Muster zeigt. Hinweise können sein: auffällige Verzögerungen bei Routinefreigaben, starkes Nachprüfen trotz unauffälliger Fehlerquote, Vermeidungsverhalten bei bestimmten Buchungsvorgängen, ungewöhnlich lange Bearbeitungszeiten, Abbruch bei unklaren Datenlagen oder eine deutliche Verschlechterung unter Termin und Prüfungsdruck. Solche Muster sind im Finanzwesen wichtiger als abstrakte Krankheitsbegriffe, weil sie den Übergang von Belastung zu konkreter Maßnahme ermöglichen. Dass Zwangssymptome unter Stressexposition zunehmen können, ist in der S3 Leitlinie ausdrücklich beschrieben.

Für HR entsteht die eigentliche Schwierigkeit oft an einer anderen Stelle: Die betroffene Person wirkt leistungsbereit, fachlich gut und hoch motiviert. Gleichzeitig steigen Bearbeitungsrückstau, Nachfragen, Wartezeiten oder Konflikte im Team. Dann kippt das Verfahren leicht in zwei Fehler. Entweder bleibt HR zu allgemein und vereinbart nur Entlastung. Oder HR wird zu schnell konkret und greift in medizinische Fragen ein. Beides hilft nicht. Zielführend ist eine datensparsame Klärung der Arbeitssituation: Welche Tätigkeit, welcher Zeitpunkt, welcher Qualitätsdruck, welche Form von Unterbrechung, welche Art von Freigabe, welche Unsicherheit in den Daten oder im Prozess löst die Schleife aus?

Verrostete Metallrohre an alter Wand

Welche Belastungsauslöser müssen im BEM konkret geklärt werden?

Ein Entscheidungspunkt schafft Maßnahmen.

Für das Finanzwesen und Controlling sind vor allem diese Belastungsauslöser prüfenswert:

  • Zeitdruck in Abschlussphasen
  • hohe Folgen schon kleiner Fehler
  • wiederholte Prüf- und Freigabeschritte
  • unklare Verantwortungsgrenzen
  • spontane Prioritätswechsel
  • ständige Unterbrechungen
  • parallele Aufgaben mit gegensätzlichen Qualitätsmaßstäben
  • Erwartung sofortiger Entscheidungen trotz Unsicherheit
  • Alleinverantwortung für sensible Zahlen oder Berichte.

Die Liste ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sie hilft, den Suchprozess im BEM zu strukturieren. Denn nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das BEM ein verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, in dem geklärt werden soll, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist und welche individuell angepassten Lösungen in Betracht kommen (BAG 20. November 2014 – 2 AZR 755/13 – Rn. 30, BAGE 150, 117). Wird das nicht sauber geklärt, steigt das Risiko unpassender Maßnahmen.

Welche BEM-Maßnahmen können bei Zwangserkrankungen im Finanzwesen und Controlling passend sein?

BEM-Maßnahmen müssen zur Tätigkeit passen.

Passende Maßnahmen sind im BEM nicht automatisch therapeutische Maßnahmen. Therapie gehört in die Behandlung. Das BEM klärt dagegen, welche arbeitsbezogenen Anpassungen die Arbeitsfähigkeit stabilisieren können. Bei Zwangserkrankungen kann das zum Beispiel bedeuten: klarere Priorisierung statt paralleler Prüfaufträge, definierte Prüftiefen statt offener Perfektionsanforderungen, feste Übergabepunkte, weniger spontane Unterbrechungen, eindeutige Vertretungsregeln, entzerrte Freigabewege, zeitlich begrenzte Anpassungen in Abschlussphasen oder ein engerer Rhythmus der Nachsteuerung. Solche Maßnahmen sind dann sinnvoll, wenn sie direkt an den identifizierten Auslöser anschließen.

Wichtig ist die Grenze des BEM. HR soll nicht Therapie steuern. Aber HR darf und muss arbeitsbezogene Bedingungen so klären, dass Arbeit wieder möglich wird. Für die therapeutische Behandlung nennt die deutsche S3 Leitlinie die kognitive Verhaltenstherapie einschließlich Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl. Für das BEM bedeutet das praktisch: Die betriebliche Seite sollte nicht versuchen, Zwänge durch gut gemeinte Beruhigung oder durch immer neue Sonderregeln zu stabilisieren. Sie sollte einen arbeitsfähigen Rahmen schaffen und die betriebliche Nachsteuerung sauber von der therapeutischen Behandlung trennen.

Rostiges Rohr mit blauer Farbe

Was ist im BEM der häufigste Fehler bei Zwangserkrankungen?

Entlastung ohne Klärung reicht nicht.

Der häufigste Fehler ist eine zu grobe Maßnahme wie „weniger Stress“ oder „mehr Verständnis im Team“. Das klingt hilfreich, führt aber im Finanzwesen oft nicht weiter. Wenn nicht klar ist, ob der Auslöser in Fristdruck, Kontrollschleifen, Unterbrechungen, unklaren Freigaben oder Entscheidungszwang liegt, bleibt die Maßnahme zu unscharf. Dann verlängert sich die Durchlaufzeit des BEM, der Rückstau wächst weiter und der nächste BEM-Termin produziert erneut nur Lagebeschreibungen.

Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von hoher Gewissenhaftigkeit mit tragfähiger Arbeitsfähigkeit. Beschäftigte im Controlling können fachlich stark sein und gleichzeitig an bestimmten Punkten nicht mehr steuerungsfähig arbeiten. Im BEM muss deshalb nicht nur auf Qualität, sondern auch auf Abschlussfähigkeit geschaut werden. Die entscheidende Frage lautet: Wo endet sachgerechte Kontrolle, und wo beginnt ein Muster, das Arbeit blockiert, verzögert oder Entscheidungen unmöglich macht?

Wie sollte das BEM-Gespräch in solchen Fällen geführt werden?

Datensparsam, klar und ohne Deutung.

Ein gutes BEM-Gespräch bei Zwangserkrankungen vermeidet zwei Extreme: Es bleibt weder vage noch wird es therapeutisch. Sinnvoll sind konkrete, arbeitsbezogene Fragen. Zum Beispiel: Bei welchen Aufgaben kommt es zu Verzögerungen? Welche Situationen erhöhen den inneren Druck? Wo entstehen Wiederholungen oder Blockaden? Welche Form von Unterbrechung verschlechtert die Bearbeitung? Welche Arbeitsbedingungen würden die Situation voraussichtlich stabilisieren? So bleibt das Gespräch datensparsam und zugleich steuerungsfähig. Das entspricht auch dem gesetzlichen BEM-Zweck, der nicht Diagnoseaufklärung, sondern Klärung von Möglichkeiten zur Überwindung und Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit verlangt.

Im Ergebnis sollte das Gespräch nicht mit allgemeinen Absichtserklärungen enden. Es braucht einen Entscheidungspunkt, einen festen Folgetermin und klare Zuständigkeiten. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist das wichtig, weil lange offene Verfahren Unsicherheit erzeugen und in der Praxis oft in einen Rückstau ohne Abschluss führen. Die BAuA ordnet BEM ausdrücklich in den betrieblichen Umgang mit psychischen Erkrankungen ein und betont die Bedeutung vernetzter Präventionsarbeit.

Warum ist Nachsteuerung im BEM bei Zwangserkrankungen so wichtig?

Erst der Folgetermin macht BEM-Maßnahmen belastbar.

Bei Zwangserkrankungen sind Maßnahmen oft nur dann wirksam, wenn sie eng überprüft und nachgesteuert werden. Das liegt nicht nur an möglichen Schwankungen der Symptomatik. Schon die S3 Leitlinie beschreibt den Verlauf häufig als chronisch mit teils erheblicher Fluktuation. Wer im BEM nur einmal entlastet und dann abwartet, riskiert, dass sich alte Muster unter neuem Druck wieder aufbauen. Ein fester Folgetermin ist deshalb kein Formalismus, sondern ein Qualitätsmerkmal.

Nachsteuerung bedeutet hier: Was wurde vereinbart? Welche Wirkung zeigt sich in der Tätigkeit? Wo bleibt der Rückstau bestehen? Welche Maßnahme war zu ungenau? Was muss enger gefasst werden? Genau diese Verbindlichkeit unterscheidet ein tragfähiges BEM-Verfahren von einem freundlichen, aber folgenlosen Gespräch. Für HR, BEM-Beauftragte und HR Business Partner ist das im Alltag oft der entscheidende Unterschied.

Wann ist ein BEM-Online-Seminar zu diesem Thema sinnvoll?

Wenn im Fall die Formulierungssicherheit fehlt.

Viele Teams kennen das Problem: Das BEM-Gespräch verläuft ruhig, aber am Ende bleibt offen, was eigentlich der arbeitsbezogene Auslöser war. Oder die Maßnahme klingt vernünftig, trägt aber im nächsten Termin nicht. Genau dort liegt der Nutzen vertiefender Qualifizierung. Nicht mehr Grundwissen im Allgemeinen, sondern mehr Sicherheit im schwierigen Fall: Gesprächsführung, Entscheidungspunkt, Maßnahmeformulierung, fester Folgetermin und Nachsteuerung. Das ist auch der Punkt, an dem BEM-Online-Seminare, BEM-Beratung oder die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen BEM-Berater für HR und BEM Teams praktisch relevant werden können.

 

Über den Verfasser des BEM-Blogbeitrags

Manfred Baumert, Betriebswirt, Pädagoge und MBA, arbeitet an der Schnittstelle von BEM, Gesprächsführung und betrieblicher Steuerung. Er ist ausgebildet in personenzentrierter Gesprächsführung nach C. R. Rogers, war in der Krisenintervention tätig und verfügt über langjährige Beratungserfahrung. Im Fokus stehen auch BEM-Fälle, in denen psychische Erkrankungen die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, Belastungsauslöser unklar bleiben und Maßnahmen deshalb nicht greifen bzw. ziu Folge-BEM mangels Nachhaltigkeit führen. Ziel ist nicht mehr Theorie, sondern ein klarer Entscheidungspunkt, passende Maßnahmen, ein fester Folgetermin zur Nachsteuerung und ein sauberer Abschluss. BAG-orientiert, datensparsam, risikominimierend.

FAQ zu BEM bei Zwangserkrankungen im Finanzwesen und Controlling

Nein, arbeitsbezogene Informationen reichen.

Im BEM ist die Diagnose nicht der zentrale Gegenstand. Maßgeblich ist, welche arbeitsbezogenen Belastungsauslöser vorliegen und welche Anpassungen helfen können, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Das folgt aus dem Zweck des BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX.

Nein, ohne konkret ermittelte Auslöser bleibt es zu ungenau.

Eine pauschale Entlastung kann kurzfristig helfen, löst aber oft nicht das Kernproblem. Im Finanzwesen und Controlling müssen Auslöser wie Fristdruck, Kontrollschleifen, Unterbrechungen oder unklare Freigaben konkret benannt werden. Erst daraus entstehen belastbare Maßnahmen mit Verbindlichkeit.

Die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) mit Exposition ist leitliniengestützt.

Die deutsche S3 Leitlinie empfiehlt bei Zwangsstörungen eine störungsspezifische kognitive Verhaltenstherapie einschließlich Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl. Für das BEM heißt das: betriebliche Maßnahmen und Behandlung sauber trennen, aber sinnvoll aufeinander beziehen.

Nach der konkreten Arbeitssituation fragen.

Sinnvoll sind datensparsame Rückfragen zu Tätigkeit, Zeitpunkt, Unterbrechungen, Entscheidungsdruck, Prüfaufwand und Freigaben. So wird aus allgemeinem Stress eine arbeitsbezogene Klärung. Genau diese Form der Gesprächsführung ist häufig Gegenstand guter BEM-Online-Seminare oder einer praxisnahen BEM-Beratung.

Weil erst Nachsteuerung Wirkung zeigt.

Gerade bei psychischen Erkrankungen können Symptome schwanken. Die S3 Leitlinie beschreibt bei Zwangsstörungen einen häufig chronischen, fluktuierenden Verlauf. Ein fester Folgetermin macht sichtbar, ob eine Maßnahme trägt oder ob Rückstau, Verzögerung und Unsicherheit bestehen bleiben.

Nein, psychische Belastungen sind betrieblich hoch relevant.

Auch wenn Zwangserkrankungen nicht zu den häufigsten Themen im BEM gehören, sind psychische Erkrankungen insgesamt in der Arbeitswelt sehr relevant. Die DGPPN nennt 27,8 Prozent betroffene Erwachsene pro Jahr in Deutschland, und die BAuA beschreibt deutlich gestiegene Fehlzeiten sowie lange Arbeitsunfähigkeitsdauern bei psychischen Diagnosen.

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Manfred Baumert
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Manfred Baumert
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In Zeiten steigender Belastungen am Arbeitsplatz ist ein effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) entscheidend. Seine langjährigen Erfahrungen in der eignungsdiagnostischen Personalauswahl, als Trainer und Berater für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeitende nach Erkrankungen erfolgreich zu reintegrieren und somit wertvolle Kompetenzen im Unternehmen zu halten.

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