Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Zeiten der Arbeitsunfähigkeit richtig berechnen

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BEM-Auslöseschwellen richtig berechnen: Herausforderungen und Lösungsansätze

Unternehmen sehen sich häufig mit Unsicherheiten bei der konkreten Berechnung der gesetzlichen Auslöseschwelle für das verpflichtende Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach §167 SGB IX konfrontiert. Während eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten (Langzeiterkrankungen) klar als Auslöser für ein BEM-Verfahren gilt, werden Kurzerkrankungen – wiederholte, nicht zusammenhängende Krankheitstage – oft übersehen. Diese summieren sich schneller, als vielen Arbeitgebern bewusst ist, und können bereits nach wenigen Krankheitstagen eine BEM-Verpflichtung auslösen.

Praxisfälle: BEM-Verfahren bei Teilzeitkräften

BEM-Fallbeispiel 1: Bäckereifachverkäuferin Sophie Rudolph

Sophie Rudolph (Name geändert) arbeitet als Teilzeitkraft in einem Backshop eines Supermarktes in Kassel. Ihr Arbeitsvertrag sieht eine Dreitagewoche vor. Innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums fiel sie mehrfach an verschiedenen Tagen krankheitsbedingt aus. Bereits nach 18 Krankheitstagen wurde die gesetzliche BEM-Auslöseschwelle erreicht (3-Tage-Woche × 6 Wochen = 18 Tage der Arbeitsunfähigkeit).
Dieses Beispiel zeigt, wie schnell Teilzeitmodelle zur Initiierung eines BEM-Verfahrens führen können.

BEM-Fallbeispiel 2: Altenpflegerin Leonie Schulz

Leonie Schulz (Name geändert) ist Altenpflegerin in Kassel und arbeitet gemäß ihres Vertrags vier Tage pro Woche. Innerhalb eines Jahres häuften sich bei ihr Kurzerkrankungen. Nach Überschreiten von 24 Krankheitstagen wurde die gesetzliche Auslöseschwelle für ein BEM-Verfahren erreicht (4-Tage-Woche × 6 Wochen = 24 Tage der Arbeitsunfähigkeit).

Interessant: Auch Krankheitstage ohne ärztliches Attest zählen gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), wenn diese dem Arbeitgeber ordnungsgemäß angezeigt wurden. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, sämtliche Fehltage in die Berechnung einzubeziehen.

Wie werden Fehlzeiten für ein BEM berechnet, wenn die Teilzeitbeschäftigung auf Stundenbasis erfolgt?

Wird die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigung in Stunden bemessen, ist eine entsprechende Berechnung auf Stundenbasis für die Auslöseschwelle eines BEM möglich. Alternativ bieten die Anwendungen der Regelungen des Urlaubsrechts eine verlässliche Orientierung.

Für die korrekte Berechnung der Auslöseschwelle eines BEM-Verfahrens sind fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine sorgfältige Dokumentation der relevanten Fehltage erforderlich. Eine strukturierte Vorgehensweise ist essenziell, um im weiteren Verlauf den gesamten BEM Prozess und Ablauf rechtskonform und effizient zu gestalten. Im Rahmen der BEM Beratung können sodann konkrete Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, um die Anforderungen an ein rechtssicheres Verfahren zu erfüllen.

Zielgruppen des BEM und relevante Fehltage

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement richtet sich nicht nur an Mitarbeitende mit klassischen Arbeitnehmermerkmalen. Laut §167 SGB IX umfasst der Begriff „Beschäftigte“ auch Führungskräfte, Auszubildende, Beamte und Leiharbeitnehmer.

Für die Berechnung der Fehltage zählen neben Krankheitstagen auch:

  • Aufenthalte im Krankenhaus,
  • medizinische Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Ausfalltage durch Arbeits- und Wegeunfälle.

Voraussetzung ist stets eine zugrundeliegende und dem Arbeitgeber zur Kenntnis gegebene Arbeitsunfähigkeit. Unternehmen können in Zweifelsfällen auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zurückgreifen, um gesundheitliche Einschränkungen zu bewerten. Dies ist besonders bei komplexeren Fällen oder wiederholten Ausfallmustern sinnvoll.

Herausforderungen bei der BEM-Durchführung

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen präzise umzusetzen. Fehler bei der Berechnung der Auslöseschwelle oder im Ablauf des BEM-Prozesses können erhebliche Konsequenzen haben, darunter:

  • Rechtliche Risiken: Ein nicht durchgeführtes BEM kann krankheitsbedingte Kündigungen angreifbar machen. Und: Ein nicht ordnungsgemäß durchgeführtes BEM wird arbeitsrechtlich als nicht durchgeführt gewertet.
  • Fehlzeiten und Produktivitätsverluste: Unentdeckte oder unbehandelte gesundheitliche Einschränkungen führen zu höheren Kosten.
  • Mitarbeiterbindung: Versäumnisse bei der Unterstützung von Mitarbeitenden beeinträchtigen die Zufriedenheit und Loyalität.

Synergien zwischen BEM und Weiterbildungen

Die Komplexität von BEM-Prozessen erfordert spezialisierte Kompetenzen. Weiterbildungen wie die BEM Beauftragter Ausbildung oder die Schulung für BEM Beauftragte bieten Fachkräften das notwendige Know-how, um den BEM Prozess und Ablauf effizient zu steuern. Qualifizierte externe BEM-Berater können Unternehmen zudem bei der BEM Beratung und der Durchführung eines BEM-Verfahrens unterstützen. Diese Expertise ist besonders bei psychischen Erkrankungen (BEMpsy) oder anspruchsvollen Fällen von unschätzbarem Wert.

Integration von BEM ins Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)

Die Verzahnung von BEM und BGM trägt wesentlich zur nachhaltigen Gesundheitsstrategie eines Unternehmens bei. Externe Anbieter können durch professionelle BEM Consulting-Dienste die Maßnahmen des BGM mit den Anforderungen eines rechtssicheren BEM-Prozesses kombinieren. Dies fördert nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine positive Unternehmenskultur und langfristige Mitarbeiterzufriedenheit.

Fazit: Rechtssicherheit und Effizienz im Fokus

Ein korrekt durchgeführtes BEM-Verfahren stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Kosten und rechtliche Risiken. Durch die gezielte Qualifikation von Mitarbeitenden und die Zusammenarbeit mit externen Experten können Unternehmen die Herausforderungen eines modernen Betrieblichen Eingliederungsmanagements souverän meistern. Die regelmäßige Weiterbildung, beispielsweise durch eine BEM Berater Ausbildung, sichert die Qualität und Effizienz der Verfahren und bietet langfristig messbare Erfolge.

 

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Ein externer Anbieter, der auf die BEM Durchführung spezialisiert ist, kann mit einer professionellen BEM Beratung einen rechtssicheren Ablauf gewährleisten. Unsere Erfahrung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement unterstützt Unternehmen dabei, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Mitarbeitende nachhaltig zu stärken. Unter

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Fotos: © Manfred Baumert / Kassel, 2023

 

Über den Autor

Der Autor ist Absolvent eines MBA-Studienganges und verfügt über ein Diplom der Betriebswirtschaftslehre und der Pädagogik. Mehrjährige Ausbildung und Tätigkeit in der Krisenintervention, verschiedene Positionen als Geschäftsführer und Führungskraft, 10 Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und seit 2012 Geschäftsführer und Gesellschafter der 2benefit GmbH Personalberatung aus Kassel.

 

 

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Wir bieten Unternehmen deutschlandweit den kompletten Ablauf eines betrieblichen Eingliederungsmanagements mit professionellen BEM-Gesprächen im gesamten Ablauf des externen BEM-Verfahrens an. Damit unterstützen wir das betriebliche Gesundheitsmanagement unserer Unternehmenskunden beim Eingliederungsmanagement, der beruflichen Rehabilitation und beruflichen Reintegration. Wir sind auch externer BEM-Anbieter für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht über ein betriebliches Gesundheitsmanagement verfügen. Damit leisten wir einen Beitrag für mehr Gesundheit im Betrieb, gegen den Fachkräftemangel und Fachkräfteverlust, für mehr Mitarbeiterbindung, verringern Fehlzeiten, verkürzen Zeiten der beruflichen  Rehabilitation und stehen zur BEM-Maßnahmeplanung und Umsetzungsberatung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement zur Verfügung.

 

Externes betriebliches Eingliederungsmanagement, auch mit Schwerpunkt auf erkrankte Führungskräfte und BEMpsy, bieten wir deutschlandweit an. Die 2benefit GmbH Personalberatung Kassel mit ihrem betrieblichem Eingliederungsmanagement hat ihren Unternehmenssitz mit Kassel in der Mitte Deutschlands, der Region Nordhessen, Mittelhessen, Südniedersachen und den Hochsauerlandkreis, Kassel und Landkreis, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Marburg-Biedenkopf mit ihren Zentren Bad Hersfeld, Melsungen, Niestetal, Korbach, Baunatal, Fulda, Göttingen, Marsberg, Brilon und Winterberg.

Betriebliches Eingliederungsmanagement mit einem kompletten externen BEM-Verfahren bieten wir mit unseren BEM-Beratern auch in der Metropolregion Hannover und in der Metropolregion Frankfurt an.

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Portrait: Manfred Baumert

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Manfred Baumert
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Manfred Baumert
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In Zeiten steigender Belastungen am Arbeitsplatz ist ein effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) entscheidend. Seine langjährigen Erfahrungen in der eignungsdiagnostischen Personalauswahl, als Trainer und Berater für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeitende nach Erkrankungen erfolgreich zu reintegrieren und somit wertvolle Kompetenzen im Unternehmen zu halten.

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