BEM und BGM verzahnen heißt, aus wiederkehrenden geschützten Hinweisen bessere Arbeitsbedingungen zu machen. Wenn in mehreren BEM-Gesprächen unabhängig voneinander dieselbe Arbeitsbedingung genannt wird, kann daraus ein Anstoß für bessere Arbeit entstehen, ohne Diagnosen, Namen oder persönliche Fallgeschichten an BGM, Arbeitsschutz oder Führung weiterzugeben. Eine solche Verzahnung aus BGM und BEM ist ein konkret wirksamer Beitrag zur Prävention und zur messbaren Reduzierung von betrieblichen Fehlzeiten.
Dieser BEM-Fachbeitrag zeigt an konkreten betrieblichen Situationen, wie das gelingen kann: an einer Produktionslinie, im Kundenservice, bei der Schichtplanung, im Führungsalltag und bei ergonomischen Belastungen. Im Mittelpunkt steht nicht die abstrakte Frage, ob BEM-Daten ausgewertet werden dürfen. Entscheidend ist, wie ein Unternehmen aus geschützten Hinweisen eine Arbeitsbedingung untersucht und anschließend für mehrere Beschäftigte verbessert.
Wie kann ein BEM-Hinweis eine ganze Produktionslinie verbessern?
Ein Hinweis kann bessere Arbeit für alle anstoßen.
Verdichtetes Praxisbeispiel: Wenn an der Verpackungslinie immer dasselbe auffällt
In einem größeren Produktionsbereich nennen Beschäftigte in mehreren voneinander unabhängigen BEM-Gesprächen ähnliche Situationen: An einer Verpackungslinie ist die Verständigung wegen des Lärms schwierig. Bei personellen Engpässen fällt der vorgesehene Aufgabenwechsel aus. Nach Störungen wird die Taktung erhöht, damit der Rückstand bis zum Schichtende aufgeholt wird.
Die gesundheitlichen Situationen der Beschäftigten sind unterschiedlich. Einige sprechen über körperliche Beschwerden, andere über Erschöpfung oder Konzentrationsprobleme. Für die betriebliche Verbesserung ist das nicht ausschlaggebend. Das BEM muss weder Diagnosen vergleichen noch beweisen, welche Erkrankung wodurch entstanden ist.
Die BEM-Verantwortlichen halten deshalb nicht fest: „Mehrere Beschäftigte sind wegen Lärm und hoher Taktung erkrankt.“ Sie halten im geschützten BEM-Bereich lediglich fest, dass wiederholt Hinweise auf drei Arbeitsbedingungen vorliegen:
- erschwerte Verständigung durch Lärm,
- ausfallender Aufgabenwechsel bei knapper Besetzung,
- erhöhte Taktung nach Störungen.
Erst wenn diese Angaben so zusammengefasst werden können, dass niemand erkennbar ist, verlässt eine allgemeine Mitteilung den geschützten BEM-Bereich. Sie könnte lauten:
„In der ausreichend großen Tätigkeitsgruppe Verpackung liegen wiederholt Hinweise auf erschwerte Verständigung, ausfallenden Aufgabenwechsel und erhöhte Belastung nach Störungen vor. Die Arbeitsbedingungen sollen unabhängig von einzelnen BEM-Fällen untersucht werden.“
Danach beginnt keine Auswertung von Erkrankten, sondern eine Untersuchung der Arbeit:
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit besucht die Linie zu unterschiedlichen Betriebszeiten und lässt die Lärmbelastung dort erfassen, wo Beschäftigte Arbeitsanweisungen austauschen müssen.
- Die Produktionsverantwortlichen sehen sich an, wann der Aufgabenwechsel tatsächlich ausfällt, wie Störungen aufgeholt werden und welche Vertretungsregel bei knapper Besetzung greift.
- Beschäftigte aus dem Bereich beschreiben in einem moderierten Arbeitsgespräch, an welchen Stellen Verständigung, Aufgabenwechsel und Pausen im tatsächlichen Ablauf verloren gehen.
- Die Betriebsmedizin berät dazu, wie die Tätigkeit gesundheitsgerechter gestaltet werden kann, ohne Diagnosen aus den BEM-Verfahren offenzulegen.
Erst aus diesen Erkenntnissen folgen mögliche Veränderungen: lärmmindernde Bauteile, besser sichtbare Signale, ein Aufgabenwechsel, der auch bei knapper Besetzung erhalten bleibt, oder eine andere Regel für das Aufholen von Störungen.
Ob sich wirklich etwas verbessert hat, wird nicht am Krankenstand einer einzelnen Person beurteilt. Nach einem vollständigen Schichtzyklus wird angesehen, ob die Lärmbelastung gesunken ist, der Aufgabenwechsel tatsächlich stattfindet und Störungen weiterhin regelmäßig zu einem belastenden Endspurt führen. Bleibt eines der Probleme bestehen, wird genau diese Arbeitsbedingung erneut verändert.
Das ist die Verbindung von BEM und BGM in der Praxis: Das BEM macht eine bislang übersehene Situation sichtbar. Arbeitsschutz, Produktion, Betriebsmedizin und BGM untersuchen die Arbeit. Die Verantwortlichen verändern nicht nur einen einzelnen Arbeitsplatz, sondern den Arbeitsablauf für eine ganze Tätigkeitsgruppe.
Was kann das BEM über Krankheitsursachen sagen?
Es zeigt mögliche Einflüsse der Arbeit, keinen Beweis.
Ein BEM-Gespräch kann sehr wertvolle Hinweise darauf geben, welche Bedingungen die Rückkehr erschweren oder erneute Arbeitsunfähigkeit begünstigen könnten. Es kann aber nicht feststellen, dass eine bestimmte Arbeitsbedingung eine bestimmte Erkrankung verursacht hat. Erkrankungen entstehen häufig aus mehreren betrieblichen und außerbetrieblichen Einflüssen.
Praktisch bedeutet das: Wenn eine Beschäftigte berichtet, dass sie in der monatlichen Abschlusswoche gleichzeitig E-Mails, Telefonanfragen und kurzfristige Sonderaufträge bearbeiten muss, ist das zunächst ihre persönliche Erfahrung. Der übertragbare Hinweis lautet nicht „Die Arbeitsmenge hat die Erkrankung verursacht“, sondern „In der Abschlusswoche könnten Arbeitsmenge, Unterbrechungen und widersprüchliche Prioritäten die Arbeit erschweren.“
Ob diese Bedingungen auch für andere Beschäftigte bestehen, wird anschließend außerhalb des BEM untersucht. Dazu können Arbeitsabläufe beobachtet, vorhandene Auftragsdaten ausgewertet oder Beschäftigte in einem ausreichend anonymen Gruppenverfahren befragt werden. Erst dadurch wird sichtbar, ob ein allgemeines Problem der Arbeitsorganisation vorliegt.
Diese Trennung ist fachlich und rechtlich wichtig. § 167 Abs. 2 SGB IX richtet das BEM darauf aus, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die betroffene Person wirkt freiwillig, mit ihrer Zustimmung und Beteiligung mit.
Das Bundesarbeitsgericht beschreibt das BEM als verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, in dem individuell angepasste Lösungen und Verbesserungen des Arbeitsumfelds gesucht werden können (BAG 18. November 2021 – 2 AZR 138/21 – Rn. 28).
Das erlaubt, im BEM nach Arbeitsbedingungen zu fragen. Es erlaubt nicht, BEM-Akten für allgemeine Personal-, Führungs- oder Gesundheitsauswertungen zu öffnen.
Welche Informationen lassen sich aus BEM-Gesprächen sinnvoll erfassen?
Erfasst wird die Arbeitssituation, nicht die Diagnose.
Damit wiederkehrende Hinweise überhaupt erkennbar werden, braucht das Unternehmen wenige, immer gleich verwendete Kategorien. Sie sollten an Arbeitsbedingungen anknüpfen, die später tatsächlich untersucht und verändert werden können.
Arbeitsaufgabe
Hierzu gehören zum Beispiel dauerhaft einseitige Tätigkeiten, fehlender Aufgabenwechsel, unklare Anforderungen, zu geringe Handlungsspielräume oder eine ständige emotionale Inanspruchnahme.
Praxisbeispiel: In mehreren BEM-Gesprächen aus einer größeren Serviceeinheit wird beschrieben, dass Beschäftigte Beschwerden entgegennehmen, aber selbst keine Lösung zusagen dürfen. Der sinnvolle Hinweis lautet: „Hohe emotionale Inanspruchnahme bei geringem Entscheidungsspielraum.“ Er enthält weder die Reaktion einer bestimmten Person noch eine Diagnose.
Arbeitsorganisation
Erfasst werden können Arbeitsmenge, Unterbrechungen, fehlende Vertretung, unklare Prioritäten, schlechte Übergaben oder wiederkehrende Störungen.
Praxisbeispiel: Im Kundenservice bleiben Fälle liegen, weil Telefon, gemeinsames Postfach und ein internes Meldesystem gleichzeitig bedient werden. Die Beschäftigten wechseln ständig zwischen drei Eingangskanälen. Der Hinweis lautet: „Mehrere gleichrangige Eingangskanäle ohne klare Reihenfolge.“ Damit kann der Bereich arbeiten. Eine persönliche Aussage aus dem BEM wird dafür nicht benötigt.
Arbeitszeit
Hierzu gehören kurzfristige Dienstplanänderungen, ungünstige Schichtfolgen, häufige Mehrarbeit, ausfallende Pausen oder fehlende Planbarkeit.
BEM-Praxisbeispiel: Beschäftigte aus einer größeren Pflegeeinheit nennen unabhängig voneinander, dass freie Tage nach Veröffentlichung des Dienstplans häufig wieder geändert werden. Die allgemeine Frage lautet dann: „Wie oft und aus welchem betrieblichen Anlass wird der veröffentlichte Dienstplan geändert?“ Dafür können die Dienstplandaten des Bereichs untersucht werden. Es muss nicht offengelegt werden, wer das Thema im BEM angesprochen hat.
Soziale Beziehungen und Führung
Geeignete Kategorien sind widersprüchliche Aufträge, fehlende Unterstützung, unklare Zuständigkeiten, respektverletzende Kommunikation oder nicht erreichbare Entscheidungen.
BEM-Praxisbeispiel: In mehreren Gesprächen wird berichtet, dass zwei Führungsebenen unterschiedliche Prioritäten setzen und Beschäftigte anschließend für Verzögerungen kritisiert werden. Die neutrale betriebliche Frage lautet: „Sind Prioritäten, Zuständigkeiten und Eskalationswege in dieser Einheit klar?“ Das ist eine Frage an die Arbeitsorganisation und Führungskultur, keine Anklage aus BEM-Akten.
Arbeitsmittel und Ergonomie
Erfasst werden können ungünstige Greifräume, schweres Heben und Tragen, fehlende Hilfsmittel, ungeeignete Software oder häufige technische Störungen.
Praxisbeispiel: Für eine BEM-berechtigte Person wird an einem Montageplatz eine Hebehilfe erwogen. Bei der Arbeitsplatzbesichtigung fällt auf, dass dieselbe Last auch an vergleichbaren Plätzen regelmäßig von Hand bewegt wird. Nun wird nicht nur die individuelle Hilfe betrachtet. Es wird untersucht, ob alle vergleichbaren Arbeitsplätze eine technische Entlastung benötigen.
Arbeitsumgebung
Hierzu gehören Lärm, Hitze, Kälte, Beleuchtung, Luft, Staub, räumliche Enge, ungünstige Laufwege oder häufige Störquellen.
Praxisbeispiel: In einem Großraumbüro wird nicht die Erkrankung einer Person ausgewertet. Untersucht werden die tatsächlichen Störquellen: Gespräche in Laufwegen, ständig klingelnde Telefone, fehlende Räume für vertrauliche Gespräche und Arbeitsplätze direkt an stark genutzten Durchgängen.
Die sechs Bereiche entsprechen der gebräuchlichen Einteilung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die BGW betont dabei, dass die Arbeitsbedingungen betrachtet werden, nicht einzelne Beschäftigte (BGW, Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung).





