Fall 6: Manche mögen’s unseriös – 0,5 Stunden pro Fall in der Evaluation
In einer Evaluation eines externen BEM-Dienstleisters wurde ein angeblicher Durchschnittsaufwand von 0,5 Stunden pro Fall ausgewiesen. Die Erklärung: Da nur rund 60 % der eingeladenen Mitarbeitenden das BEM-Angebot annahmen, wurde bei den übrigen Fällen lediglich die Zeit für das Versenden der Einladungsschreiben als „Fallbearbeitung“ gewertet.
So entstand ein verzerrtes Bild von Effizienz – tatsächlich wurde bei 40 % der Fälle überhaupt kein Gespräch geführt und kein Suchprozess eingeleitet. Mit den gesetzlichen Anforderungen an ein ergebnisoffenes BEM-Verfahren hat diese Praxis nichts zu tun.
Probleme dieser Vorgehensweise
- Scheinbare Effizienz: 0,5 Stunden pro Fall suggerieren Kostenminimierung, tatsächlich handelt es sich um unterlassene Prozessführung.
- Fehlende Wirksamkeit: Ohne Gespräche, Hypothesenbildung und Maßnahmen entsteht kein Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte.
- Irreführendes Reporting: Führungskräfte und Geschäftsleitung treffen Entscheidungen auf Basis von schönen Zahlen statt echter Wirksamkeit.
Folgen für das Unternehmen
- Wirtschaftliche Verluste: Fehlzeiten bleiben hoch, da keine Maßnahmen umgesetzt werden.
- Reputationsschäden: Mitarbeitende erkennen schnell, dass das Verfahren „auf dem Papier“ existiert, aber keine reale Unterstützung bietet.
Bessere Lösung
Nur wenn valide Kennzahlen erhoben werden, ist BEM wirksam und glaubwürdig. Dazu gehören:
- Annahmequote (wie viele Beschäftigte nehmen teil),
- durchschnittlicher Stundenaufwand pro Fall mit Unterscheidung nach Falltypen,
- Time to Return (Rückkehrzeitraum),
- Rückfallquote,
- vermeidete AU-Tage.
Nur mit diesen Kennzahlen können Unternehmen nachvollziehen, ob das BEM tatsächlich Wirkung entfaltet – und nicht bloß als Feigenblatt dient.
Fall 7: Mit kranken Menschen Kasse machen – Fehlanreize im BEM
Ein externer BEM-Dienstleister gab in seiner Außendarstellung an, der durchschnittliche Zeitaufwand pro Fall liege bei 10 Stunden. Eine Bewerberin um eine Stelle als BEM-Berater erlebte im Vorstellungsgespräch mit der Inhaberin eine bemerkenswerte „Impulssetzung“:
„Wir arbeiten hier ganz transparent – jeder unserer BEM-Berater kann jederzeit sehen, wie hoch sein Beitrag am Umsatz ist.“
Auf Bewertungsportalen berichten Mitarbeitende desselben BEM-Dienstleisters von massiven Belastungen:
- „Wer hier arbeitet, wird bald selber krank.“
- „Für die notwendigen Gespräche mit BEM-Berechtigten bleibt keine Zeit.“
Die Folge: Das Verfahren verkommt zur Kennzahlen-Show, bei der Stundenvorgaben und Umsatztransparenz wichtiger sind als die Qualität der Gespräche und die nachhaltige Wiedereingliederung.
Probleme dieser Vorgehensweise
- Fehlanreize: Umsatzorientierung verdrängt den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsfähigkeit zu sichern.
- Zeitdruck: BEM-Berater haben nicht die nötige Zeit, um Gespräche sorgfältig zu führen oder Maßnahmen nachzuhalten.
- Belastung der eigenen Mitarbeitenden: Hoher Druck führt zu Fluktuation und zur paradoxen Situation, dass die Beratenden selbst krank werden.
- Verlust an Glaubwürdigkeit: Beschäftigte erkennen, dass es primär um Abrechnung, nicht um Unterstützung geht.
Folgen für das Unternehmen (Auftraggeber)
- Mangelnde Wirksamkeit: BEM-Gespräche bleiben oberflächlich, Maßnahmen werden nicht umgesetzt.
- Rechtliche Risiken: Ein oberflächlich geführtes Verfahren kann als nicht ordnungsgemäßes BEM gewertet werden – mit Folgen in Kündigungsschutzprozessen.
- Reputationsschäden: Betriebsräte und Mitarbeitende nehmen das Verfahren als „Abkassieren“ wahr.
- Vertrauensverlust: Weder Belegschaft noch Führungskräfte sehen BEM als ernsthaftes Unterstützungsinstrument.
Bessere Lösung
- Klare Qualitätsstandards: Zeitaufwand differenziert nach Falltypen (leichte, mittlere, komplexe Fälle).
- Keine Fehlanreize durch Umsatztransparenz, sondern Steuerung über Qualitätsindikatoren (z. B. Rückkehrquote, Rückfallquote, vermiedene AU-Tage).
- Belastungsarme Arbeitsbedingungen für BEM-Berater, damit diese authentisch und nachhaltig unterstützen können.
- Fokus auf Prozessqualität statt auf Umsatzkennzahlen: Gespräche, Netzwerke, Maßnahmen-Controlling.
Fall 8: Externes BEM an eine Rechtsanwaltskanzlei vergeben – warum das scheitert
Ein großer Logistiker aus Norddeutschland wollte die hohen krankheitsbedingten Ausfälle reduzieren. Die Geschäftsführung meinte es ernst: Jeder krankheitsbedingte Ausfalltag belastete die Prozesse erheblich. Doch trotz aller Bemühungen zeigte sich schnell ein massives Akzeptanzproblem: Rund 75 % der BEM-berechtigten Mitarbeitenden lehnten das Angebot ab oder reagierten überhaupt nicht.
Die Ursachen wurden im Zuge einer Prozessanalyse deutlich. Schon beim Einladungsmanagement offenbarten sich gravierende Schwächen:
- Das Anschreiben erfolgte per Einschreiben, zwölf Seiten stark, juristisch einwandfrei.
- Absender war jedoch nicht das Unternehmen, sondern eine Rechtsanwaltskanzlei, die das BEM extern vollständig übernommen hatte.
Formal war das Schreiben korrekt – inhaltlich jedoch kontraproduktiv. Für die Mitarbeitenden wirkte das BEM-Angebot mehr wie eine juristische Auseinandersetzung denn wie ein Angebot zur Unterstützung.
Grundproblem
BEM ist mehr als Rechtsformalia. Es vereint harte rechtliche Anforderungen (DSGVO, BAG-Rechtsprechung) mit sozialer Kompetenz, Gesprächsführung, Wissen um medizinische und psychosoziale Hilfen und Kenntnis des Sozialwesens. Wird BEM auf die rein juristische Dimension reduziert, geht die notwendige Vertrauensbasis verloren.
Folgen für das Unternehmen
- Akzeptanzverlust: 75 % verweigerten die Teilnahme – faktisch kein wirksames BEM.
- Rechtliche Risiken: Ohne gelebtes BEM sind Kündigungen angreifbar, trotz formaler Korrektheit.
- Kostenblock unverändert: Krankheitsbedingte Ausfälle blieben bestehen, Rückkehrquoten verbesserten sich nicht.
- Reputationsschaden: Beschäftigte und Betriebsrat nahmen BEM als „juristischen Zwangsprozess“ wahr.
Bessere Lösung
Ein wirksames externes BEM braucht Interdisziplinarität:
- Rechtliche Expertise – für Einladungen, Dokumentation, DSGVO-Konformität.
- Gesprächsführungskompetenz – um Vertrauen aufzubauen und Teilnahmeraten zu erhöhen.
- Sozialmedizinische und psychosoziale Vernetzung – um konkrete Maßnahmen passgenau umzusetzen.
- Betriebskenntnis – damit die Lösungen in den Arbeitsalltag integrierbar sind.
Nur die Kombination dieser Dimensionen führt zu einem BEM, das nicht nur formal korrekt, sondern auch wirksam und akzeptiert ist.