Viele offene BEM-Fälle bedeuten noch nicht, dass ein BEM schlecht gesteuert wird. Entscheidend ist, ob sich die Verfahren nachvollziehbar weiterentwickeln oder zwischen Gespräch, Entscheidung, Maßnahme und Nachsteuerung liegen bleiben.
Für HR sind deshalb nicht möglichst viele BEM-Kennzahlen hilfreich. Entscheidend sind wenige datensparsame Prozessinformationen, die eine konkrete Frage beantworten:
Wo verliert ein BEM-Fall seine nächste verbindliche Bewegung und wann muss nachgesteuert werden?
Damit unterscheidet sich eine steuerungsorientierte Betrachtung von einem reinen BEM-Reporting. Es geht nicht darum, immer mehr Zahlen über laufende und abgeschlossene Verfahren zu sammeln. Es geht darum, früh zu erkennen, wo Rückstau entsteht und welcher Entscheidungspunkt fehlt.
Wann wird aus einem offenen BEM-Fall Rückstau?
Nicht jeder offene Fall ist problematisch.
Zwei BEM-Verfahren können in einer Auswertung beide den Status „offen“ tragen und trotzdem völlig unterschiedlich zu bewerten sein.
Fall A:
Eine arbeitsbezogene Maßnahme wurde vereinbart und umgesetzt. Ein fester Folgetermin steht bereits fest. Dann wird geprüft, ob die Maßnahme trägt oder eine Nachsteuerung erforderlich ist.
Der Fall ist offen, aber gesteuert.
Fall B:
Das letzte BEM-Gespräch hat stattgefunden. Mehrere Möglichkeiten wurden besprochen. Welche weiterverfolgt wird, ist jedoch nicht entschieden. Wer den nächsten Schritt übernimmt, bleibt offen. Ein fester Folgetermin wurde nicht vereinbart.
Auch dieser Fall ist offen. Aber er wartet.
Der entscheidende Unterschied liegt deshalb nicht im Status „offen“, sondern darin, ob ein nachvollziehbarer nächster Schritt mit Verbindlichkeit besteht. Eine reine Fallzahl macht diesen Unterschied nicht sichtbar.
Welche BEM-Kennzahlen helfen bei Rückstau und Nachsteuerung?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt BEM als Managementprozess und nennt für seine Evaluation unter anderem BEM-Fälle, Annahmen und Ablehnungen, Erstgespräche, umgesetzte Maßnahmen sowie die Dauer eines BEM-Einzelfalls. Zugleich weist sie ausdrücklich darauf hin, dass die aufgeführten Kennzahlen nur eine Orientierung darstellen und je nach Unternehmen, Größe und Branche geeignete Kennzahlen ausgewählt werden müssen. Genau diese Auswahl ist für HR entscheidend. Nicht alles, was sich zählen lässt, hilft bei der Steuerung.
Für die Frage nach Rückstau und Durchlaufzeit sind zunächst vier Punkte besonders relevant:
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Wo sammeln sich BEM-Fälle?
Wenn Verfahren wiederholt an derselben Stelle liegen bleiben, kann sich ein struktureller Engpass entwickeln.
Beispiel: Nach einem BEM-Gespräch werden regelmäßig weitere Klärungen vereinbart. Zwischen dieser Vereinbarung und dem nächsten konkreten Schritt vergeht jedoch immer wieder viel Zeit. Dann muss das Problem nicht in der Gesamtzahl der BEM-Fälle liegen. Der Engpass kann an einem bestimmten Übergang im Verfahren entstehen. Die entscheidende Frage lautet: Wo verliert der Fall Tempo und Verbindlichkeit?
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Haben offene BEM-Fälle einen nächsten Entscheidungspunkt?
Ein BEM kann längere Zeit laufen und trotzdem strukturiert geführt sein. Problematischer sind Fälle, bei denen nicht mehr klar erkennbar ist:
Was muss als Nächstes geklärt oder entschieden werden?
Wer übernimmt den nächsten Schritt?
Bis wann soll dieser erfolgen?
Wann wird das Ergebnis wieder aufgegriffen?
Fehlt dieser Entscheidungspunkt, beginnt häufig die eigentliche Liegezeit.
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Gibt es einen festen Folgetermin im BEM-Verfahren?
Ein fester Folgetermin ist mehr als eine Erinnerung im Kalender. Er schafft einen verbindlichen Zeitpunkt für die Frage: Was ist seit dem letzten Schritt tatsächlich passiert?
Daraus können beispielsweise drei Konsequenzen entstehen:
Die vereinbarte Maßnahme trägt und wird fortgeführt.
Die Maßnahme reicht nicht aus und benötigt Nachsteuerung.
Der bisherige Ansatz führt nicht weiter und ein neuer Entscheidungspunkt ist erforderlich.
Ohne festen Folgetermin kann eine sinnvolle Vereinbarung im Tagesgeschäft versanden.
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Werden Entscheidungen im BEM tatsächlich umgesetzt?
Auch ein BEM mit einer scheinbar klaren Vereinbarung kann zum Hängefall werden.
Beispiel: Im BEM-Gespräch wird vereinbart, eine bestimmte Anpassung der Arbeitssituation zu prüfen. Vier Wochen später ist offen, ob die Prüfung begonnen hat. Im Fallvermerk kann weiterhin stehen: „Maßnahme vereinbart.“ Für die Steuerung ist jedoch eine andere Frage entscheidend: Ist aus der Vereinbarung tatsächlich ein nächster Schritt geworden?



