Besondere Schutzwürdigkeit bei der automatisierten Datenverarbeitung im BEM-Verfahren
Nicht wenige BEM-Beauftragte bzw. BEM-Koordinatoren führen das Betriebliche Eingliederungsmanagement bewusst aus Gründen des Datenschutzes in „Papierform“ durch. Auch der Gesetzgeber sieht eine besondere Sensibilität bzw. Schutzwürdigkeit bei der automatisierten Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement.
In Fällen von Langzeiterkrankungen oder wiederholten Erkrankungen, insbesondere bei chronischen Leiden oder periodisch auftretenden Beschwerden, tritt deshalb eine besondere Situation bei der automatisierten Datenverarbeitung auf. Hier ist die Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten erforderlich, ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, einen Teil der relevanten Daten in einer BEM-Akte zu speichern, um eine zügige Initiierung des BEM-Verfahrens sicherzustellen (gemäß § 4d Abs. 5 BDSG).
Der BEM-Nehmer hat jederzeit das Recht, Einsicht in die gesammelten und gespeicherten Daten in seiner BEM-Akte zu erhalten. Auf Anfrage sind alle Daten in ihrer Gesamtheit dem BEM-Nehmer ausführlich offenzulegen.
Im Rahmen des BEM-Verfahrens hat sich die stufenweise Freigabe von gesundheitsrelevanten Informationen etabliert. Die Offenlegung von Diagnosen oder persönlichen sowie finanziellen Problemstellungen stellt die letzte Stufe dar. Ein Datenschutzkonzept regelt dabei, welches Mitglied des BEM-Teams Zugang zu diesen Informationen hat (Zugriffsrechte), wer die Daten kommunizieren darf (Verschwiegenheitserklärung) und wo die Daten aufbewahrt werden (Datenaufbewahrung). Die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung wird in der entsprechenden BEM-Akte aufbewahrt, und der BEM-Nehmer erhält Kopien aller unterzeichneten Dokumente.
Es ist wichtig zu betonen, dass der BEM-Nehmer seine Einwilligung zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann.
Aufbewahrung und Zugriffsregelungen bei Daten im BEM-Verfahren
Bei der Aufbewahrung von Daten ist äußerste Vorsicht geboten, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Es gibt analoge und digitale Daten, die jeweils unterschiedliche Aufbewahrungsmethoden erfordern. Analoge Daten sollten idealerweise in einem abschließbaren Schrank untergebracht werden, zu dem nur der BEM-Beauftragte und sein Vertreter Zugang haben. Die Zugriffsregelungen sind ebenfalls in einem Datenschutzkonzept festzulegen. Digitale Daten hingegen sollten von der IT-Abteilung in einem speziellen Ordner auf einem separaten Laufwerk gespeichert werden, der nur für den BEM-Beauftragten und seinen Vertreter sichtbar und nutzbar ist. Bei hybriden Speichermodellen ist darauf zu achten, dass sowohl analoge als auch digitale Daten entsprechend geschützt sind. Es wird empfohlen, sich entweder für eine analoge oder eine digitale Variante zu entscheiden, um Sicherheitslücken nicht zu kombinieren.
Die Aufbewahrungsdauer für BEM-Daten beträgt zwar in der Regel drei Jahre, kann jedoch bei Langzeiterkrankungen länger sein. Die genaue Aufbewahrungsdauer hängt oft von rechtlichen Fristen und Ansprüchen ab und ist nicht eindeutig definiert. Bei der Löschung müssen die Vorgaben des BDSG beachtet werden, und die Daten sollten gemäß den Datenschutzbestimmungen vollständig gelöscht oder dem BEM-Nehmer übergeben werden.
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Fotos: © Manfred Baumert / Kassel, 2023
(Weiterführende) Literatur:
Weiß, Susanne: Betriebliches Eingliederungsmanagement Strategie – Organisation – Gesprächsführung (2. Aufl.), Haufe
Stöpel, F., Lange, A. & Voß, J. (2019). Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – inkl. Arbeitshilfen online: Arbeitsfähigkeit sichern, rechtssicher agieren, Potenziale nutzen (2. Aufl.), Haufe
Feldes, W., Niehaus, M. & Faber, U. (2021). Werkbuch BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement: Strategien für Betriebs- und Personalräte (2. Aufl.), Bund-Verlag
Über den Autor
Der Autor ist Absolvent eines MBA-Studienganges und verfügt über ein Diplom der Betriebswirtschaftslehre und der Pädagogik. Mehrjährige Ausbildung und Tätigkeit in der Krisenintervention, verschiedene Positionen als Geschäftsführer und Führungskraft, 10 Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und seit 2012 Geschäftsführer und Gesellschafter der 2benefit GmbH Personalberatung aus Kassel.
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2benefit GmbH Kassel – Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Kassel
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Betriebliches Eingliederungsmanagement mit einem kompletten externen BEM-Verfahren bieten wir mit unseren BEM-Beratern auch in der Metropolregion Hannover und in der Metropolregion Frankfurt an.