Herausforderungen für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM): Psychische Erkrankungen führen zu längeren Fehlzeiten
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen, Störungen oder Belastungen sind im Jahr 2021 auf 126 Millionen gestiegen und erreichten damit ein Allzeithoch (Augsburger Allgemeine Zeitung, 23.12.2022). In dieser Gruppe dominierten Depressionen, Angststörungen und chronische Erschöpfung.
Psychische Erkrankungen: Häufiger als gedacht
Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts erkrankt fast jeder zweite Erwachsene mindestens einmal im Leben psychisch: 49 Prozent aller Frauen und 37 Prozent der Männer (Der Westen, 07.09.2014). Dies zeigt, wie relevant psychische Erkrankungen auch für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) sind. Im Rahmen der BEM Beratung werden solche Erkrankungen häufig als Schlüsselthema identifiziert. Eine strukturierte Herangehensweise im BEM Prozess und Ablauf stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um langfristige Lösungen für die Betroffenen zu finden.
BEM bei psychischen Erkrankungen: Arbeitgeberpflicht oft unvermeidlich
Die durchschnittliche Ausfallzeit am Arbeitsplatz wegen psychischer Erkrankungen stieg von knapp 33 Tagen im Jahr 2020 auf 48 Tage im Jahr 2021 (Augsburger Allgemeine Zeitung, 23.12.2022). Diese Krankheitsdauern überschreiten regelmäßig die gesetzlich festgelegte Auslöseschwelle für ein BEM-Verfahren. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist daher für psychisch bedingte Fehlzeiten nahezu immer erforderlich, sei es durch das interne BEM oder externe BEM-Berater. Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung eines BEM erfordert jedoch nicht nur die genaue Berechnung der Auslöseschwelle, sondern auch eine fundierte BEM Beratung, um sicherzustellen, dass der gesamte BEM Prozess und Ablauf rechtskonform gestaltet wird. Dabei spielt die genaue Analyse der Arbeitsunfähigkeitszeiten eine zentrale Rolle.
BEMpsy – Ein Verfahren für psychisch belastete Mitarbeiter
Wiederholte Kurzerkrankungen als Indikator
Bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen treten häufig wiederholte Kurzerkrankungen auf, die nicht immer sofort als solche erkennbar sind. Diese können ein Hinweis auf psychische Belastungen sein und sollten ein Angebot für ein BEM-Verfahren nach sich ziehen, auch wenn die Auslöseschwelle von sechs Wochen (42 Tagen) nicht direkt erreicht wird. Die BEM Beratung kann in solchen Fällen dazu beitragen, wiederholte Kurzerkrankungen im Zusammenhang mit psychischen Belastungen frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen des BEM Prozesses und Ablaufs können dann präventive Maßnahmen entwickelt werden, um eine Chronifizierung zu vermeiden. Fachkräfte können durch eine BEM Ausbildung oder eine Weiterbildung für BEM Beauftragte darauf vorbereitet werden, solche Indikatoren frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen im BEM Prozess und Ablauf zu implementieren.







