Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Der Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beschränkt sich auf die Aufstellung von gemeinsamen Verfahrensregeln für die Durchführung von Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, nicht jedoch auf Regelungen zu konkreten BEM-Maßnahmen im einzelnen Fall. Der Arbeitgeber darf die Verfahrensregeln nur mit Zustimmung des Betriebsrates einführen, beteiligt er den Betriebsrat nicht, kann der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung gerichtlich geltend machen.
Erzwingbare Mitbestimmung durch den Betriebsrat im BEM-Verfahren
Erzwingbare Mitbestimmungsrechte ergeben sich aus § 87 Abs.1 BetrVG. Besteht keine Verfahrensordnung für ein betriebliches Eingliederungsmanagement muss über alle Verfahrensfragen für jeden einzelnen Fall Übereinstimmung erzielt werden, da das Gesetz eine gemeinsame Klärung vorsieht. Das heißt, die Aufstellung einer allgemeinen Verfahrensordnung über eine Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung erleichtert den BEM-Prozess erheblich. Bei standardisierten Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement kommen Beteiligungsrechte des Betriebsrates (nicht der Schwerbehindertenvertretung) nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG in Betracht.
Durch das Bundesarbeitsgericht anerkannte Mitbestimmungsrechte im betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die durch das Bundesarbeitsgericht anerkannte Mitbestimmungsrechte im betrieblichen Eingliederungsmanagement beschränken sich auf allgemeine Verfahrensfragen aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, auf die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und bzgl. der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Der Betriebsrat ist berechtigt, die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden durchzusetzen und hat daher einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Maßnahmen, die gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen, unterlässt.
(Weiterführende) Quellen:
Ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten GmbH & Co. KG:
https://www.ifb.de
Veröffentlichte Urteile des Bundesarbeitsgerichts seit 2010:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidungen/#entscheidungen
Fitting / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier / Schelz: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung (Kommentar)
Stöpel / Lange/ Voß (Hrsg.): Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis
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