Belastende Einsätze im Personenverkehr sind kein Randthema. Für HR, Personalleitung und BEM-Verantwortliche beginnt die eigentliche Schwierigkeit oft erst nach dem akuten Ereignis: Die betroffene Person fällt aus, die Rückkehr ist unklar, das Team trägt mit, und im Betrieb entsteht Unsicherheit, was im BEM-Gespräch jetzt richtig ist. Genau hier zeigt sich, ob ein BEM-Verfahren nur formal läuft oder ob es Rückkehr, Verbindlichkeit und Nachsteuerung tatsächlich sichert. Arbeitgeber müssen jedoch ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind (§167 SGB IX).
BEM in Engpaßberufen des Fahrdienstes
Für Verkehrsunternehmen ist das auch betriebswirtschaftlich relevant. Nach Angaben des VDV sind in Deutschland rund 100.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im Einsatz. Im Schienenverkehr kommen etwa 40.000 Triebfahrzeugführer hinzu. Gleichzeitig scheiden jedes Jahr rund 6.000 Beschäftigte aus dem Bus und Tramfahrdienst altersbedingt aus (VDV – Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, „Großen Deutschlandumfrage Fahrpersonal Bus & Bahn 2025“).
Offene BEM-Fälle, lange Durchlaufzeit belasten Verkehrsbetriebe und Personenverkehr
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen berichtet, dass bereits heute rund 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer sowie mindestens 3.000 Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer fehlen. Offene Fälle, lange Durchlaufzeit und fehlende Nachsteuerung treffen deshalb nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern die Stabilität des gesamten Betriebs (VDV – Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Die große Deutschland-Umfrage Fahrpersonal Bus und Bahn 2025).

Warum ist Psychotrauma im Fahrdienst ein BEM-Thema?
Psychotrauma ist im Fahrdienst ein BEM-Thema, weil BEM nach einem belastenden Einsatz nicht die Akuthilfe oder Therapie ersetzt, sondern die geordnete Rückkehr in den konkreten Arbeitskontext steuert. Im Fahrdienst kann das etwa die Rückkehr an das Fahrzeug, in den Fahrgastkontakt, in den Schichtdienst oder an einen besonders belasteten Einsatzort betreffen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) richtet den Blick auf plötzlich eintretende Extremsituationen, in denen Beschäftigte mit tatsächlichem oder drohendem Tod, schweren Gesundheitsschäden oder einer gravierenden Gefährdung der eigenen oder fremden Unversehrtheit konfrontiert werden. Dazu gehören im Arbeitsalltag etwa Verkehrs- und Betriebsunfälle, tätliche Übergriffe, Bedrohungen oder Rettungseinsätze. Ein Psychotrauma ist dabei eine seelische Verletzung, die entstehen kann, wenn eine außergewöhnliche Belastung die psychischen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt und Angst, Hilflosigkeit oder Kontrollverlust auslöst. Die DGUV betont deshalb ein Gesamtkonzept aus frühem Erkennen, raschem Handeln und aktiver Steuerung, um Chronifizierung zu vermeiden und Teilhabe zu sichern. Für das BEM folgt daraus eine klare Aufgabe: nicht in Akutversorgung oder Heilbehandlung abzurutschen, sondern die berufliche Wiedereingliederung im konkreten Einsatzfeld des Fahrdienstes strukturiert zu steuern, Entscheidungspunkte zu klären, Verbindlichkeit herzustellen und einen festen Folgetermin zur Nachsteuerung zu setzen (DGUV Grundsatz 306-001, Traumatische Ereignisse – Prävention und Rehabilitation, Oktober 2017).
Der Entscheidungspunkt im BEM lautet deshalb nicht: Welche Diagnose liegt vor? Der Entscheidungspunkt lautet: Unter welchen Bedingungen ist eine tragfähige Rückkehr in den Fahrdienst, in eine angepasste Tätigkeit oder in einen vorübergehend veränderten Einsatz möglich? Genau diese Frage hält das Verfahren datensparsam, praxistauglich und für HR steuerbar.

BEM-Praxisfall Verkehrsbetrieb: Wo Verfahren nach belastenden Einsätzen häufig ins Stocken geraten
Nicht das Ereignis bleibt häufig offen, sondern das Verfahren.
Ein Triebfahrzeugführer im Personenverkehr erlebt ein schwer belastendes Ereignis auf der Strecke. Nach mehreren Wochen Arbeitsunfähigkeit signalisiert er vorsichtig Rückkehrbereitschaft. Im Gespräch antwortet er knapp, wirkt angespannt und vermeidet Details. Die Führungskraft will wissen, ob er bald wieder voll einsetzbar ist. HR will nichts falsch machen und fragt deshalb fast nichts. Das Ergebnis: kein klarer Entscheidungspunkt, keine abgestimmte Maßnahme, kein fester Folgetermin. Der Fall bleibt offen.
Genau an dieser Stelle kippen viele BEM-Verfahren. Nicht weil niemand helfen will, sondern weil das Gespräch zu vage bleibt. Wer nur vorsichtig bleibt, ohne arbeitsbezogen zu steuern, erzeugt keine Verbindlichkeit. Wer dagegen zu früh nach Erleben, vollständiger Belastbarkeit oder gar Diagnosen fragt, riskiert Misstrauen, Überforderung und auch Datenschutzrisiken. Tragfähig wird das Verfahren erst, wenn klar gefragt wird: Welche Tätigkeiten sind aktuell vorstellbar? Welche Belastungssituationen sind derzeit nicht tragfähig? Welche vorübergehende Anpassung ist sinnvoll? Wann wird verbindlich nachgesteuert?
Welche Daten zeigen, dass das Thema Trauma und Belastungsstörung im Verkehrsdienst real ist und nicht nur theoretisch?
Belastende Ereignisse sind keine Ausnahme.
Eine Pilotstudie zu psychischer Traumatisierung nach Arbeitsunfällen im öffentlichen Personennahverkehr kam zu dem Ergebnis, dass bei 44,1 Prozent der untersuchten Beschäftigten eine psychische Traumatisierung vorlag. 8,5 Prozent wiesen infolge des Schadensereignisses eine posttraumatische Belastungsstörung auf. Die Ausfallzeiten waren bei Beschäftigten mit posttraumatischer Belastungsstörung besonders ausgeprägt. Das macht das Thema für BEM-Beratung, BEM-Prozess und Ablauf und die praktische Steuerung im Unternehmen hoch relevant (Psychische Traumatisierung nach Arbeitsunfällen im öffentlichen Personennahverkehr. Eine Pilotstudie zu Betreuungskonzepten, Einflussfaktoren und arbeitsmedizinischer Versorgung, Clarner A et al, 2015).
Auch für den Schienenverkehr zeigen aktuelle Sicherheitsdaten, dass kritische Ereignisse keine abstrakte Größe sind. Das Eisenbahn Bundesamt berichtet für 2024 insgesamt 136 schwer verletzte Personen bei Eisenbahnunfällen. Das Statistische Bundesamt weist für 2024 im Eisenbahnverkehr 81 Unfälle mit Personenschaden und 104 Verunglückte aus; die Behörde weist zugleich darauf hin, dass die Daten wegen einer Berichtskreisänderung nur eingeschränkt mit früheren Jahren vergleichbar sind. Für HR und Personalleitung reicht schon diese Größenordnung, um zu erkennen: Solche Fälle können jederzeit eintreten, und sie sollten nicht improvisiert bearbeitet werden.

Was ist im BEM-Gespräch nach Psychotrauma die richtige Linie?
Datensparsam, arbeitsbezogen, verbindlich.
Ein gutes BEM-Gespräch nach einem belastenden Einsatz versucht nicht, das Ereignis psychologisch aufzuarbeiten. Es klärt auch nicht medizinisch, ob ein Psychotrauma oder eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegt. Es arbeitet an der Schnittstelle von Arbeitsfähigkeit, Tätigkeitsprofil und Rückkehrplanung.
Hilfreiche Fragen sind zum Beispiel:
- Welche Tätigkeiten sind aktuell vorstellbar?
- Welche Einsatzsituationen sind derzeit nicht tragfähig?
- Welche Rahmenbedingungen würden eine Rückkehr erleichtern?
- Welche vorübergehende Entlastung ist realistisch?
- Wann prüfen wir verbindlich nach?
Weniger hilfreich sind dagegen Fragen wie:
- Was genau haben Sie erlebt?
- Wie schwer ist Ihr Trauma?
- Wann sind Sie wieder ganz der Alte?
Der Unterschied ist einfach: Die erste Gruppe schafft Entscheidungspunkte. Die zweite Gruppe schafft Druck oder weicht vom Zweck des BEM ab. Die zweite Gruppe ist auch gesundheitlich gefährlich: Sie können das traumatische Ereignis antriggern, zu einem Flashback führen.

Welche BEM-Maßnahmen können im Fahrdienst sinnvoll sein?
Nicht viele BEM-Maßnahmen, sondern passende.
Im Fahrdienst von Bus, Nahverkehr, Regionalverkehr oder Fernverkehr funktionieren selten allgemeine Standardlösungen. Sinnvoll sind eher befristete, überprüfbare Maßnahmen mit klarem Arbeitsbezug. Dazu können je nach Einzelfall gehören:
- vorübergehend veränderter Einsatz
- befristete Anpassung von Schicht oder Dienstlage
- stufenweise Rückkehr mit klarer Beobachtungsphase
- engere Abstimmung mit Betriebsarzt oder Werksarzt, soweit erforderlich
- klare Zuständigkeit zwischen HR, Führungskraft und BEM
- fester Folgetermin zur Nachsteuerung.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem BEM-Gespräch und einem wirksamen BEM-Verfahren. Ein Gespräch kann verständnisvoll sein und trotzdem ohne Ergebnis enden. Ein gutes Verfahren schafft Verbindlichkeit. Dazu bedarf es wiederum eines professionellen BEM-Gesprächs: Gesprächsführung, Gesprächstechniken, Wissen um Rechtsrisiken im Gespräch, Struktur, Entscheidungs- und Entscheidungsfindung, nachhalten.
Warum scheitern solche BEM-Fälle im Verkehrswesen in der Praxis so oft?
Zu wenig Steuerung, nicht zu wenig Mitgefühl.
Viele offene BEM-Fälle nach belastenden Einsätzen haben dieselbe Struktur. Das Unternehmen will nichts falsch machen. Die betroffene Person ist verständlicherweise vorsichtig. Die Führungskraft drängt auf Klarheit. HR bleibt deshalb oft zu allgemein. Am Ende fehlt genau das, was für Rückkehr notwendig wäre: ein sauberer Entscheidungspunkt.
Hinzu kommt ein zweiter Fehler: Akutphase und BEM werden vermischt. Die DGUV trennt zu Recht zwischen Sofortmaßnahmen, Stabilisierung und späterer Wiedereingliederung. Wer diese Phasen vermengt, belastet das BEM mit Aufgaben, die dort nicht hingehören. Das Ergebnis sind unklare Zuständigkeiten, lange Durchlaufzeit und häufig Rückstau.

Was HR und Personalleitung aus BEM-Fällen im Fahrdienst mitnehmen sollten
Nicht das Trauma steuern, sondern das Verfahren.
Für HR, Personalleitung und BEM-Verantwortliche sind fünf Punkte entscheidend:
- BEM beginnt nicht mit der Akutreaktion, sondern mit der Rückkehrplanung.
- Im Gespräch zählt der Arbeitsbezug mehr als die Diagnose.
- Maßnahmen müssen befristet, passend und überprüfbar sein.
- Ohne festen Folgetermin fehlt die Nachsteuerung.
- Offene Fälle erzeugen Rückstau, Unsicherheit und unnötige Durchlaufzeit.
Damit wird auch klar, warum dieses Thema für Unternehmen im Personenverkehr relevant ist. In einer Branche mit Personalmangel, hoher Verantwortung und sensiblen Einsatzlagen ist ein juristisch belastbares, BAG-orientiertes und datensparsames BEM kein Nebenthema, sondern Teil betrieblicher Stabilität. Und professioneller Gesprächsführung kommt bei Belastungssituationen im Verkehrswesen und Fahrdienst bei BEM-Gesprächen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.
Wenn Einzelfälle nicht ausreichen: BEM-Kompetenz im Unternehmen stärken
Wenn belastende Einsätze im Fahrdienst im Unternehmen wiederholt auftreten, reicht ein sauber geführter Einzelfall oft nicht aus. Dann braucht es auch mehr Sicherheit im Verfahren, in der Gesprächsführung und bei der Nachsteuerung. Dabei unterstützen unsere BEM-Online-Seminare und Inhouse-Schulungen. Sie vermitteln eine gemeinsame, arbeitsbezogene Linie für HR, Führungskräfte, BEM-Beauftragte und BEM-Verantwortliche, damit Entscheidungspunkte klarer werden, Maßnahmen verbindlicher vereinbart werden und Verfahren nicht im Rückstau liegen bleiben.
Über den Verfasser
Manfred Baumert, Pädagoge, Betriebswirt und MBA, ist BEM-Berater und Trainer für HR. Er begleitet Unternehmen bei anspruchsvollen BEM-Verfahren, insbesondere dort, wo Fälle ins Stocken geraten, Rückstau entsteht und nach einem belastenden Ereignis klare Entscheidungspunkte, Verbindlichkeit und Nachsteuerung fehlen. Seine Arbeit ist BAG-orientiert, datensparsam und auf praxistaugliche Lösungen im realen Betriebsalltag ausgerichtet.
Zum fachlichen Profil gehören langjährige Erfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen, Ausbildung in personenzentrierter Gesprächsführung nach Carl Rogers sowie Praxis in der Krisenintervention. Gerade bei psychisch belastenden Fallkonstellationen verbindet er Gesprächsführung, Verfahrenssteuerung und arbeitsbezogene Wiedereingliederung. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Erfahrung aus zehn Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit am Arbeitsgericht sowie fundierte Kenntnisse über externe Unterstützungsstrukturen im Gesundheits- und Sozialwesen. So entstehen BEM-Verfahren, die nicht bei Fürsorge stehen bleiben, sondern Rückkehr, Zuständigkeit und festen Folgetermin zur Nachsteuerung sauber zusammenführen.
FAQ zu BEM bei Psychotrauma im Fahrdienst und Verkehrsbetrieb
Wenn Rückkehr geplant werden muss.
Das BEM beginnt nicht in der Akutphase des Ereignisses. Es beginnt, wenn die Rückkehr in Arbeit strukturiert geklärt werden muss und die Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX vorliegen. Gerade diese Trennung ist wichtig, damit BEM nicht mit Notfallhilfe oder Therapie vermischt wird.
Nein, der Arbeitsbezug reicht.
Für ein tragfähiges BEM-Verfahren ist meist nicht entscheidend, welche Diagnose genau vorliegt. Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen Arbeit wieder möglich ist. Das hält das BEM-Gespräch datensparsam und führt schneller zu sinnvollen Maßnahmen. Die Erhebung von Diagnosen stellt auch ein Rechtsrisiko dar.
Befristete und überprüfbare BEM-Maßnahmen. Nicht möglichst viele, sondern passende.
Realistisch sind keine allgemeinen Wohlfühlformeln, sondern vorübergehende, arbeitsbezogene Anpassungen mit klarer Prüfung (Schichtdienste, konkrete Tätigkeiten etc.). Genau deshalb ist der feste Folgetermin so wichtig. Ohne ihn bleibt unklar, ob eine BEM-Maßnahme trägt oder nur aufgeschoben wurde.
Nicht spekulieren, sondern stufenweise klären.
Der Wunsch nach schneller Klarheit ist verständlich. Im BEM sollte aber nicht vorschnell endgültig entschieden werden, ob jemand wieder voll fahren kann. Besser ist ein klarer Zwischenstand: Was ist aktuell möglich, was nicht, welche Bedingung muss erfüllt sein, wann wird erneut geprüft?
Nein, das ersetzt das BEM nicht.
Betriebsarzt, Unfallversicherung, Therapie oder Reha können wichtig sein. Das BEM bleibt trotzdem der betriebliche Rahmen, in dem die Rückkehr in den konkreten Arbeitsplatz gesteuert wird. Die DGUV beschreibt die Unterstützung der Wiederaufnahme der Tätigkeit im Fahrdienst ausdrücklich als eigenen Schritt im Umgang mit traumatischen Ereignissen.

