Belastende Einsätze im Personenverkehr sind kein Randthema. Für HR, Personalleitung und BEM-Verantwortliche beginnt die eigentliche Schwierigkeit oft erst nach dem akuten Ereignis: Die betroffene Person fällt aus, die Rückkehr ist unklar, das Team trägt mit, und im Betrieb entsteht Unsicherheit, was im BEM-Gespräch jetzt richtig ist. Genau hier zeigt sich, ob ein BEM-Verfahren nur formal läuft oder ob es Rückkehr, Verbindlichkeit und Nachsteuerung tatsächlich sichert. Arbeitgeber müssen jedoch ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind (§167 SGB IX).
BEM in Engpaßberufen des Fahrdienstes
Für Verkehrsunternehmen ist das auch betriebswirtschaftlich relevant. Nach Angaben des VDV sind in Deutschland rund 100.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im Einsatz. Im Schienenverkehr kommen etwa 40.000 Triebfahrzeugführer hinzu. Gleichzeitig scheiden jedes Jahr rund 6.000 Beschäftigte aus dem Bus und Tramfahrdienst altersbedingt aus (VDV – Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, „Großen Deutschlandumfrage Fahrpersonal Bus & Bahn 2025“).
Offene BEM-Fälle, lange Durchlaufzeit belasten Verkehrsbetriebe und Personenverkehr
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen berichtet, dass bereits heute rund 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer sowie mindestens 3.000 Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer fehlen. Offene Fälle, lange Durchlaufzeit und fehlende Nachsteuerung treffen deshalb nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern die Stabilität des gesamten Betriebs (VDV – Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Die große Deutschland-Umfrage Fahrpersonal Bus und Bahn 2025).






