Gravierende Rechtsfolgen: BEM-Gespräch ist kein Krankenrückkehrgespräch
Wenn (BEM)-Gespräche in gleicher Weise behandelt und durchgeführt werden, in Teilen oder zwischen diesen beiden Gesprächsformen im Verlauf eines BEM-Verfahrens in Krankenrückkehrgespräche wechseln, entspricht dies nicht einer ordnungsgemäßen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Schon von den Voraussetzungen für ein BEM-Gespräch betrachtet ist es nicht möglich, willkürlich zwischen einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und einem Krankenrückkehrgespräch zu wechseln. Ein solcher Wechsel führt zwangsläufig dazu, dass die erforderliche vorherige Zustimmung fehlt, wenn man von einem Krankenrückkehrgespräch zum BEM wechselt, und dass eine umfassende Information über die Datenverwendung fehlt, wenn man vom BEM zu einem Krankenrückkehrgespräch wechselt. Ein BEM-Gespräch als Krankenrückkehrgespräch zu führen, steht im Konflikt mit den Bestimmungen des § 167 Abs. 2 SGB IX sowie den minimalen Standards für ein angemessen durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), wie sie vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2009 (siehe 2 AZR 400/08) festgelegt wurden. Ein solch nicht ordnungsgemäß durchgeführter BEM-Prozess wird arbeitsrechtlich auf die Stufe einer Nichtdurchführung gestellt. Dies kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für das ausführende Unternehmen nach sich ziehen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Intension des §167 SGB IX, ihren Bestimmungen und Vorschriften durchzuführen, um rechtssicher zu handeln.
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Fotos: © Manfred Baumert / Kassel, 2023
Über den Autor
Der Autor ist Absolvent eines MBA-Studienganges und verfügt über ein Diplom der Betriebswirtschaftslehre und der Pädagogik. Mehrjährige Ausbildung und Tätigkeit in der Krisenintervention, Betrieblicher Eingliederungsmanager (BEM), Case Manager, verschiedene Positionen als Geschäftsführer und Führungskraft, 10 Jahre lang ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht und seit 2012 Geschäftsführer und Gesellschafter der 2benefit GmbH Personalberatung aus Kassel.
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