Wenn der Mitarbeiter den Anwalt ins BEM-Gespräch mitnimmt, geraten viele HR Business Partner und BEM Beauftragte in Unsicherheit: Muss HR jetzt allein Vorschläge liefern, obwohl der Mitarbeiter schweigt? Darf der Anwalt das Gespräch prägen? Und wie bleibt das Gespräch so geführt, dass am Ende nicht noch mehr Rückstau, längere Durchlaufzeit und ein offener Fall ohne Verbindlichkeit entstehen?
Praxisfall aus dem BEM-Alltag: Mitarbeiter bringt Anwalt mit ins Gespräch
Ein erkrankter Mitarbeiter erscheint nicht allein zum BEM-Gespräch, sondern mit seinem Rechtsanwalt. Der Mitarbeiter schweigt durchgehend. Der Anwalt unterstützt diese Haltung und erklärt der HR Business Partnerin, der Arbeitgeber habe schließlich die Initiativpflicht für das BEM und müsse daher nun Vorschläge unterbreiten. Genau hier beginnt in der Praxis die Unsicherheit: Wie soll HR tragfähige Vorschläge entwickeln, wenn arbeitsbezogene Informationen, Belastungen und Veränderungsbedarfe gerade nicht benannt werden? Doch die Initiativpflicht des Arbeitgebers ersetzt nicht die Beteiligung des Mitarbeiters. HR muss das Gespräch führen, den Rahmen klären und Verbindlichkeit sichern. Sie muss aber keine Scheinlösungen ohne belastbare Grundlage produzieren. Wenn in diesem Moment keine inhaltliche Klärung möglich ist, braucht es keinen Schlagabtausch, sondern Struktur, einen klaren Abschluss und einen festen Folgetermin zur Nachsteuerung.
Rechtlich und praktisch hilft in dieser Situation dieselbe Grundlinie: Das BEM ist kein Streitgespräch, sondern ein strukturierter Klärungsprozess nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Der Arbeitgeber hat die Initiative. Das Verfahren bleibt aber auf Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person angelegt. Genau deshalb braucht HR hier nicht mehr Härte, sondern mehr Rahmung, einen klaren Entscheidungspunkt und einen festen Folgetermin zur Nachsteuerung.
Was HR in dieser Situation wissen muss
- Der Mitarbeiter kann heute grundsätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Dazu kann auch ein Anwalt gehören.
- Die Initiativpflicht des Arbeitgebers macht das BEM nicht zur Einbahnstraße ohne Mitwirkung des Mitarbeiters.
- Schweigen ist häufig kein Angriff, sondern Selbstschutz.
- Entscheidend ist nicht, wer recht hat, sondern ob die Beteiligung für einen belastbaren nächsten Schritt ausreicht.
Warum verunsichert diese Situation HR so stark?
Weil Gespräch, Rolle und Risiko gleichzeitig verrutschen.
Wie fühlt es sich an, wenn ich ein BEM-Gespräch eröffne und schon nach wenigen Minuten nicht mehr weiß, ob noch Klärung oder schon Abwehr im Raum steht?
Wie fühlt es sich an, wenn ich die Initiativpflicht des Arbeitgebers kenne, mir aber gleichzeitig signalisiert wird, ich müsse jetzt ohne Mitwirkung des Mitarbeiters ein fertiges Maßnahmenpaket vorlegen?
Wie fühlt es sich an, wenn der Anwalt spricht, der Mitarbeiter schweigt und ich spüre, dass der eigentliche Gesprächspartner innerlich nicht erreichbar ist?
Wie fühlt es sich an, wenn ich datensparsam führen will, aber jede unklare Frage Misstrauen auslösen kann?
Wie fühlt es sich an, wenn am Ende weder ein klarer Abschluss noch ein fester Folgetermin stehen und genau daraus neue Durchlaufzeit und neuer Rückstau entstehen?
Das ist der eigentliche Punkt für HR Business Partner, BEM-Beauftragte und Personalleitungen. Nicht der Grundsatz des Rechts ist meist das Problem, sondern der Moment, in dem Gesprächsführung, Unsicherheit und Verfahrensdruck zusammenfallen.




