Es sind vor allem zwei bedeutsame Faktoren, die über den Erfolg des Ablaufs des gesamten betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) entscheiden: Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie Kompetenzen in Gesprächsführung und Gesprächstechnik im BEM-Gespräch. In dem hier vorliegenden Blog-Beitrag soll es deshalb um Gesprächsführung in Situationen gehen, die die Gesprächsführungskompetenz des BEM-Fallmanagers besonders fordern: BEM-Gespräche mit psychisch belasteten oder erkrankten und suchtkranken Mitarbeitern.
Betriebliches Eingliederungsmanagement als Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements und gegen den Fach- und Arbeitskräftemangel
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der betrieblichen Praxis: Ein Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern aus Norddeutschland berichtet, dass es BEM auch zum Einsatz gegen den betrieblichen Personalmangel versteht. Anlass war die starke und weiter ansteigende Anzahl langzeiterkrankter und wiederholt kurzzeiterkrankter Beschäftigter mit entsprechend hohen Fehlzeiten. Dem wolle man mit Prävention und rascherer beruflicher Reintegration begegnen, auch, um den Fachkräfteverlust zu stoppen. Allerdings, so der Betrieb, verharre man häufig erfolglos bereits auf der ersten Stufe des Ablaufes des BEM-Prozesses, dem BEM-Angebotsschreiben an die erkrankten Mitarbeiter. Das Unternehmen berichtet, dass ca. 75% der angeschriebenen Beschäftigten das Angebot auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement nicht annehmen. Vielfach auch nicht nach einem zweiten BEM-Anschreiben.
Abbrüche des BEM-Prozesses vermeiden: kompetent geführte BEM-Gespräche zur raschen beruflichen Rehabilitation
Das norddeutsche Unternehmen, das ernsthaft an der zeitnahen beruflichen Wiedereingliederung der erkrankten Mitarbeiter interessiert ist, erläuterte zum Ablauf des BEM-Verfahrens, dass den erkrankten Beschäftigten stets ein rechtskonformes zwölfseitiges BEM-Informationsschreiben mit Einladung zum BEM-Erstgespräch per Einschreiben durch eine damit betraute Anwaltskanzlei zugeht. An dieser Stelle wird der BEM-Spezialist aufmerksam.
Gesprächsführung und Gesprächstechnik unterliegen im BEM-Gespräch besonderen Herausforderungen
In dem oberen Beispiel kam es somit in ca. 75% der Langzeit-Krankheitsfälle erst gar nicht zum BEM-Erstgespräch. Dabei stellt schon jedes der darauffolgenden regulären BEM-Gespräche im weiteren Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Herausforderung dar. Denn mit dem Abbruch von BEM-Gesprächen scheitert das gesamte BEM-Verfahren mit seiner betrieblichen Wiedereingliederung. Im hier vorliegenden Fall mangelte es den erkrankten Mitarbeitern mit hoher Wahrscheinlichkeit an Vertrauen durch die stark formalisierte und verrechtlichte Vorgehensweise über die damit beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Erkrankte Beschäftigte befürchten nicht selten, dass ihre sensiblen Krankheitsdaten im Zusammenhang eines betrieblichen Eingliederungsmanagements bei einer gegebenenfalls später erfolgenden krankheitsbedingten Kündigung verwandt werden. Das ist rechtlich unzulässig. Vielen Mitarbeitern ist dies jedoch nicht bekannt.
Externes betriebliches Eingliederungsmanagement hat sehr viele Vorteile, durchgeführt durch Rechtsanwaltskanzleien verunsichert es jedoch häufig Mitarbeiter
Das betriebliche Eingliederungsmanagement extern zu vergeben, hat grundsätzlich betrachtet viele Vorteile. Beispielsweise mehr Unvoreingenommenheit durch den externen BEM-Berater und damit mehr Vertrauensvorschuss durch die erkrankten Beschäftigten. So erfahren die externen BEM-Berater – insbesondere bei psychisch erkrankten Mitarbeitern – häufiger die tatsächlichen oder sämliche Ursachen der Erkrankung. Und manche Ursachen für die Langzeit-Erkrankung stellen sich gegebenenfalls als multifaktoriell bedingt heraus. Das ist von hoher Relevanz für eine raschere und nachhaltige berufliche Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Weitere Vorteile bestehen in der starken fachlichen Fokussierung und Expertise und die Vermeidung von Rollenkonflikten. Um Befürchtungen von erkrankten Mitarbeitern und Rollenkonflikten zu begegnen, lassen manche Betriebe das betriebliche Eingliederungsmanagement deshalb nicht durch das betriebliche Personalwesen durchführen.








