Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bzw. BEM-Verfahren?
Unternehmen sind verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn diese mehr als sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten krankheitsbedingt am Arbeitsplatz fehlen. Dies regelt §167 Abs. 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Erkrankte Mitarbeiter profitieren vom betrieblichen Eingliederungsmanagement
Das „BEM-Gesetz“ von 2004 hat drei Hauptziele: die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Verhinderung erneuter Arbeitsunfähigkeit und die Sicherung des Arbeitsplatzes. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet dem Mitarbeiter den Vorteil einer schnelleren Genesung, der Wiederherstellung der Gesundheit, den Erhalt des Arbeitsplatzes und somit mehr Einkommensstabilität. Es trägt auch dazu bei, einen längeren oder dauerhaften Bezug von oft niedrigeren Sozialleistungen zu vermeiden und beugt der Chronifizierung von Krankheiten sowie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor. Um es klar zu sagen: erkrankte Mitarbeiter sollten BEM-Angebote annehmen.
Die Vorteile des betrieblichen Eingliederungsmanagements für Unternehmen
Unternehmen hingegen profitieren von geringeren Fehlzeiten, konkreter Prävention, der Reduzierung von Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, mehr Produktivität, einer Verringerung des Fachkräftemangels, indem der Fachkräfteverlust verringert und Mitarbeiter länger im Arbeitsprozess verbleiben. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein konkreter Beitrag zur Mitarbeiterbindung.
Wer sind die Beteiligten an einem BEM-Verfahren und den BEM-Gesprächen?
In einem BEM-Verfahren können verschiedene Akteure beteiligt sein: Neben dem erkrankten Mitarbeiter können dies ein BEM-Berater, ein Mitarbeiter aus der Personalabteilung, möglicherweise der Vorgesetzte, der Betriebsrat (BR), der Personalrat (PR), gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung (SBV), zusätzlich, wenn gewünscht, eine Vertrauensperson des Beschäftigten, der Betriebsarzt, ein Mitarbeiter des Integrationsamtes, Fachärzte und weitere externe Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sein. Im Gegensatz zu vielen anderen personalen Dienstleistungen lassen sich die Erfolge des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sehr präzise messen. Viele Krankenkassen veröffentlichen jährlich Berichte und Studien zu durchschnittlichen Krankheitstagen bei verschiedenen Krankheitsarten, die das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) als Benchmark nutzen kann.
Wie ist der Ablauf eines betrieblichen Eingliederungsmanagements?
Der BEM-Prozess vollzieht sich meist in folgenden Phasen:
1 Datenschutzkonforme Einladung zum BEM-Erstgespräch/Einladungsmanagement
2. BEM-Erstgespräch: Information, Situationsanalyse, Maßnahmeziele
3. BEM-Fallmanagement: weitere BEM Gespräche, Koordination und Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
4. Rückkehr erkrankter Mitarbeiter an den Arbeitsplatz
5. Beendigung des BEM-Verfahrens durch das Abschlussgespräch mit dem Mitarbeiter
6. Erstellung eines Abschlussberichts.
Ob BEM-Erstgespräch oder alle darauffolgenden BEM Gespräche: Sie tragen erheblich zum Erfolg des gesamten BEM-Verfahrens bei.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist gekennzeichnet durch Prozessorientierung, Prozessmanagement und -steuerung, operative bzw. Einzelfallebene, Personenzentriertheit, Ressourcenorientierung und Netzwerkarbeit. Ob der Prozess erfolgreich verläuft, hängt entscheidend von den Gesprächen mit dem erkrankten Mitarbeiter (BEM-Nehmer) ab.










