Rollen und Zusammenarbeit im BEM sind in vielen Betrieben der eigentliche Engpass, weil Zuständigkeiten verschwimmen: HR koordiniert, Führung entscheidet nebenbei, das BEM-Team ist mal aktiv, mal unsichtbar, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung werden zu spät oder zu früh eingebunden, und am Ende hängen Fälle in der Warteschleife. Typische Symptome sind Rückstau, offene Zuarbeit, endlose Abstimmungen und Dokumentation, die entweder zu dünn oder unnötig umfangreich ist. Die Folge sind Reibungsverluste, verzögerte Maßnahmenstarts und eine Fallsteuerung, die sich nicht zuverlässig nachhalten lässt.
Dabei lässt § 167 SGB IX bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements großen Gestaltungsspielraum. Genau dieser Spielraum wird in der Praxis häufig nicht konsequent genutzt: Zuständigkeiten werden nicht sauber festgelegt, Entscheidungspunkte nicht verbindlich gemacht und die Zusammenarbeit der Beteiligten nicht so organisiert, dass Fälle zügig in die Umsetzung kommen.
Dieses Live-Online-Tagesseminar macht Rollen im BEM eindeutig und Zusammenarbeit steuerbar: Sie erarbeiten praxistaugliche Rollenmodelle (BEM-Team, HR, Führung, BR/SBV), definieren Schnittstellen und Entscheidungspunkte und bauen eine klare Zuarbeitskette auf – inklusive festem Folgetermin zur Nachsteuerung. Ergebnis sind weniger Unklarheiten, kürzere Liegezeiten im Verfahren und eine Dokumentation, die schlank bleibt und gleichzeitig juristisch belastbar ist,
Rechtlich fundiert. Psychologisch geschult. Ökonomisch gedacht.
HR Fokus • BEM Online-Tagesseminare für Personalleitung & HR-Management, BEM-Beauftragte und Personalreferent*innen: von Grundlagen bis Spezialfällen.
Live-online bundesweit aus Kassel/Nordhessen und Projekterfahrung u. a. für Teams in Fulda, Göttingen, Hannover, Frankfurt am Main, Dortmund und Hamburg.
Veranstaltungsnummer: B-HR-OS 11-2026
Worum es in diesem Seminar wirklich geht
In vielen Betrieben entstehen Probleme im BEM nicht, weil niemand „BEM will“, sondern weil Zusammenarbeit nicht geführt wird: Rollen sind nur grob beschrieben, Schnittstellen laufen über Zuruf, Zuarbeit bleibt offen und am Ende steht Warteschleife statt Fortschritt. BEM-Beauftragter koordiniert, Führung handelt spät oder „nebenbei“, das BEM-Team ist mal aktiv, mal unsichtbar, BR/SBV wird je nach Situation zu früh oder zu spät eingebunden. Das Ergebnis sind Reibungsverluste und Fälle, die sich nicht verlässlich nachhalten lassen.
- Maßnahmen kommen nicht ins Laufen, weil unklar bleibt, wer Arbeitsorganisation entscheidet und bis wann – BEM koordiniert, Führung vertagt.
- Zuarbeit hängt, weil Schnittstellen nicht geführt sind: wer liefert was bis wann – und was gilt als „fertig“, damit der nächste Schritt startet?
- Gestaltungsspielraum des §167 SGB IX bei der Rollen-/Funktionszuweisung nutzen
- BEM-Beauftragte werden zur Protokollstelle, weil Fallführung und Nachhalten nicht als echte Rolle gelebt werden.
- Ohne festen Folgetermin zur Nachsteuerung wird BEM episodisch: Gespräch – Funkstille – nächste AU – Neustart.
- Dokumentation wird zum Streitpunkt, weil nicht klar ist, was in die BEM-Unterlagen gehört und was ausdrücklich nicht in die Personalakte.
Dieses Seminar liefert keine Organigramm Folie, sondern eine praxistaugliche Vorgehensweise für Rollen und Zusammenarbeit im BEM: klare Zuständigkeiten zwischen HR, Führung und BEM Team, saubere Schnittstellenregeln, Zuarbeit mit klaren Terminen, definierte Entscheidungspunkte und ein fester Folgetermin zur Nachsteuerung. Ziel ist ein BEM, das im Alltag führbar wird: weniger Reibung, weniger Warteschleifen, mehr Verbindlichkeit und eine schlanke Dokumentation, die konsequent arbeitsbezogen bleibt.
Für wen ist das Seminar?
Dieses Live Online Tagesseminar richtet sich an HR, HR Business Partner, BEM Beauftragte, BEM-Koordinatorinnen und Koordinatoren, Personalreferentinnen und Personalreferenten, BGM-Fachkräfte, Case Manager sowie BEM-Verantwortliche in Integrationsteams, die Zusammenarbeit im BEM so organisieren müssen, dass Fälle anschlussfähig bleiben: mit klaren Zuständigkeiten, definierten Schnittstellen, eindeutigen Entscheidungspunkten und einem festen Folgetermin zur Nachsteuerung.
Besonders relevant ist das Seminar, wenn BEM formal läuft, im Alltag aber Reibungsverluste produziert, weil Rollen zwischen HR, Führung, Interessenvertretung und Fallverantwortung unscharf bleiben, Übergaben nicht funktionieren oder Entscheidungen in Abstimmungsschleifen stecken. So werden Zeit und Kapazität planbarer und Abstimmungen mit Führung klarer.
Typische Situationen im Alltag sind zum Beispiel:
- „Wir verlieren Zeit, weil im konkreten Fall nicht klar ist: Wer entscheidet was und wer setzt es um?“
- „Bei Urlaub, Vertretung oder Rollenwechsel startet der Fall gefühlt neu, weil Fallstand und nächster Schritt nicht anschlussfähig festgehalten sind.“
- Seitens des Betriebsrats besteht Unklarheit darüber, welche Rolle er im BEM- Verfahren tatsächlich hat, welche Mitwirkungsrechte bestehen und wo seine Befugnisse enden. Dadurch werden Gespräche und Entscheidungen unnötig verzögert, Zuständigkeiten verschwimmen und Fälle geraten in Abstimmungsschleifen. Das führt zu Reibungsverlusten, Konflikten und verzögerten Maßnahmenstarts.
- „Führung will schnelle Lösungen, HR will sauber bleiben; aber es fehlt eine gemeinsame Schnittstellen- und Kommunikationsregel.“
- „Datenschutz bremst uns aus: Entweder dokumentieren wir zu viel oder zu wenig. Uns fehlt ein praxistaugliches Dokumentationsminimum und klare Regeln, wer worauf zugreifen darf.“
- „In dezentralen Strukturen macht es jeder Standort anders – und ich soll es konsistent machen, ohne den Betrieb schwerfällig zu machen.“
Das Seminar ist ideal für alle, die Rollenklärung und Schnittstellensteuerung im BEM operativ verantworten oder vorbereiten. Sie gewinnen eine praxistaugliche Ordnung: Zuständigkeiten je Schritt festlegen, Entscheidungspunkte definieren, Übergaben standardisieren und eine feste Wiedervorlage mit Folgetermin zur Nachsteuerung aufsetzen, damit Zusammenarbeit nicht vom Zufall abhängt, Vertretungen und Standortwechsel anschlussfähig bleiben und Rückkehr stabiler gelingt, mit weniger Abbrüchen, weniger Rückfällen und weniger Reibungsverlusten.
Ergebnis nach einem Tag
Damit endet BEM nicht mehr im „wir müssten mal“, sondern wird im Alltag steuerbar: Zuständigkeiten sind eindeutig, Übergaben funktionieren, Entscheidungen fallen terminiert und Nachsteuerung läuft über einen festen Folgetermin. Ergebnis: weniger Warteschleifen, weniger Reibung zwischen HR, Führung und Beteiligten und deutlich mehr Verbindlichkeit im Fallverlauf.
- Rollenbild für Ihr BEM
Sie klären, wie HR und BEM-Koordination, Führung, BEM-Team und bei Bedarf BR und SBV zusammenarbeiten. Ergebnis: klare Erwartungen je Rolle, auch bei Vertretung oder Standortwechsel. - Zuständigkeiten je Schritt
Sie legen fest, wer entscheidet, wer umsetzt, wer zuarbeitet und wer informiert wird, bezogen auf typische Schritte im BEM. Ergebnis: weniger Pingpong, weniger offene Punkte. - Schnittstellen, die liefern
Sie definieren, welche Zuarbeit an welcher Stelle gebraucht wird und wann sie als erledigt gilt, damit der nächste Schritt starten kann. Ergebnis: weniger Warteschleifen, schnellerer Maßnahmenstart. - Entscheidungstermine statt Abstimmungsschleifen
Sie setzen feste Termine und machen Varianten entscheidbar, statt Maßnahmenlisten zu sammeln. Ergebnis: Führung wird entlastet, HR gewinnt Verbindlichkeit, der Fall bleibt steuerbar. - Eskalationsweg bei Blockaden
Sie vereinbaren eine klare Regel, was passiert, wenn Zuarbeit ausbleibt oder Entscheidungen hängen bleiben, mit Zeitfenster und nächster Ebene, ohne Gesundheitsdetails. Ergebnis: kürzerer Stillstand, weniger Konflikte. - Schlanker Dokumentationsrahmen
Sie arbeiten mit einem Minimum, das Nachvollziehbarkeit schafft: Rollenentscheidung, Zuständigkeit, Termin, Entscheidung, Ergebnis und fester Folgetermin. Ergebnis: weniger Risiko durch Überdokumentation und weniger Risiko durch zu dünne Aktenlage.
Seminarinhalt
Rollen im BEM klären und Zusammenarbeit steuern: Zuständigkeiten, Schnittstellen, Rückstände
Dieses Seminar macht BEM im Alltag schnell wieder handlungsfähig, wenn Fälle in Warteschleifen hängen: Zuständigkeiten sind eindeutig, Übergaben funktionieren, Entscheidungen werden terminiert getroffen und Rückstände werden konsequent abgebaut.
Rollen im BEM klar abgrenzen
HR und BEM-Koordination, Führung, BEM Team, Datenschutz, Betriebsparteien, Externe
Typische Rollenkonflikte erkennen und sauber trennen
BEM-Team Modelle, Kernteam, fallbezogen erweitert, Standortteam
Sonderrollen: wenn Betriebsrat oder SBV-BEM Aufgaben übernimmt
Zuständigkeiten festlegen
Wer entscheidet was und bis wann
Entscheidungspunkte im Ablauf eindeutig definieren
Zusammenarbeit mit Führung verbindlich organisieren
Mitwirkung so gestalten, dass Entscheidungen nicht in Abstimmungsschleifen hängen bleiben
Varianten so vorbereiten, dass Führung entscheiden kann
Schnittstellen für Umsetzung festziehen
Übergaben, Informationswege und Terminkette klar regeln
Zuarbeit mit klarer Fragestellung, Ergebnis und Termin
Fallstatus, Wiedervorlage und Teamroutinen aufsetzen
Standards, die Rückstau verhindern
Statusführung und Verantwortlichkeiten im Team eindeutig machen
Zusammenarbeit mit Betriebsparteien handhabbar machen
Beteiligung zweckklar organisieren, Informationsgrenzen wahren
Konflikte vermeiden durch klare Kommunikationslinie und Rollenabgrenzung
Nachsteuerung bei Stocken der Umsetzung
Klare nächste Schritte, wenn Zuarbeit fehlt oder Entscheidungen blockiert sind
Eskalation über Umsetzbarkeit, Zuständigkeit und Terminlage, ohne Gesundheitsdetails
Praxisfälle und Transfer in Ihren Betrieb
Rollenkonflikte lösen an typischen Fällen
Vorlagen für Teamregeln, Schnittstellen und Prozessstandards für den direkten Einsatz
Preis & Mehrteilnehmer-Regelung
Einzelplatz: 720,00 EUR netto zzgl. USt. (856,80 EUR brutto)
Team-Staffel (netto pro Person):
• 2–3 Teilnehmende aus derselben Organisation: 720,00 EUR
• ab 4-6 Teilnehmenden aus derselben Organisation: 650,00 EUR
• ab 7 Teilnehmenden aus derselben Organisation: 590,00 EUR
Termine (feste Termine und auf Anfrage)
Feste Termine:
- Dienstag, 26.05.2026, 09:00–16:30 Uhr
- Dienstag, 25.08.2026, 09:00–16:30 Uhr
- Dienstag, 01.12.2026, 09:00–16:30 Uhr
Zusätzlich: Durchführung auf Anfrage (Teamtermin live-online oder Inhouse).
Storno & Umbuchung
- bis 14 Kalendertage: kostenfrei
- 13–7 Kalendertage: 50 %
- ab 6 Kalendertage / Ausfallregelung: 100 %
- Ersatzteilnehmende jederzeit kostenfrei
Im Preis enthalten
Teilnahme am Online-Tagesseminar. Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat sowie praxisorientierte Unterlagen als Nachschlagewerk. Die Inhalte sind BAG orientiert und auf Risikominimierung im BEM-Verfahren ausgerichtet. Hinweis: Die Unterlagen dienen der Orientierung und Umsetzung im Betrieb. Eine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit, Vollständigkeit oder Passgenauigkeit des Verfahrens oder seiner Anwendung wird nicht übernommen.
Dozententeam mit Praxisauftrag
Unsere Seminare werden von Dozentinnen und Dozenten durchgeführt, die neben der Trainingsarbeit auch in der externen BEM-Praxis tätig sind. Dadurch fließen aktuelle Fragestellungen, bewährte Vorgehensweisen und typische Stolperstellen unmittelbar in die Inhalte ein. Ziel ist ein belastbarer Transfer in Ihre BEM-Abläufe, nicht nur Theorie.
Dieses Online-Seminar basiert auf bewährten Präsenzseminaren und ist für das Live Online-Format didaktisch angepasst. Das Seminar ist interaktiv und konsequent auf Umsetzung im Betrieb ausgerichtet, mit klarem Ablauf und konkreten nächsten Schritten.
Teilnehmerstimmen aus vergleichbaren BEM-Seminaren
„guter Dozent, Erlerntes kann gut im Betrieb eingesetzt werden“
„kann ich weiterempfehlen“
„hat viele Beispiele aus der Praxis gebracht“
„er ist ganz prima auf unsere Fragen eingegangen“
Auf einen Blick: Drei Hebel für klare Rollen und steuerbare Zusammenarbeit im BEM
Warum BEM stockt: Zuständigkeiten sind nicht entscheidungsfähig geschnitten
BEM verliert Tempo, wenn Prozessführung, Arbeitsorganisation und Zuarbeit nicht sauber getrennt sind: BEM-Beauftragter koordiniert, Führung vertagt, Betriebsrat fordert, Schnittstellen liefern unvollständig. Im Seminar klären Sie, wer was entscheidet, wer koordiniert und wer zuarbeitet, damit Entscheidungen terminiert fallen und der nächste Schritt nicht in der Warteschleife endet.
Steuerbar ohne Bürokratie: Minimum Regeln für spürbar mehr Tempo
Sie lernen, wie wenige, klare Regeln ausreichen: Start, Zuständigkeiten, Entscheidungspunkte und ein fester Folgetermin zur Nachsteuerung. Maßstab ist § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel ist nicht mehr Papier, sondern verlässliche Zusammenarbeit im Betrieb.
Juristisch belastbar: Beteiligung und Datenflüsse sauber organisieren
Belastbar wird BEM, wenn die betroffene Person informiert entscheiden kann (Ziele des BEM, Art und Umfang der Datenverwendung) und Beteiligungen sowie Datenflüsse konsequent arbeitsbezogen und datensparsam geführt werden. Leitlinien zur Unterrichtung hat das BAG konkretisiert.
Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-755-13/
Daten, Zahlen, Fakten zu Rollen & Zusammenarbeit im BEM
6-Wochen-Schwelle ist der Auslöser – ab dann wird „Rollenarbeit“ zum Pflichtprogramm
Ein BEM ist anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ab diesem Punkt entscheidet im Betrieb vor allem, ob Rollen und Zuständigkeiten sauber geklärt sind: Wer koordiniert, wer entscheidet, wer liefert zu und bis wann. § 167 SGB IX lässt bei der konkreten Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements einen weiten organisatorischen Spielraum.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
BAG-Fall mit harter Zeitachse: 12.12.2014 bis Kündigung 26.05.2020: der Knackpunkt war Zusammenarbeit/Steuerung
Im Verfahren BAG, Urteil vom 15.12.2022 – 2 AZR 162/22 war die Klägerin seit 12.12.2014 ununterbrochen arbeitsunfähig. Präventionsgespräch: 24.05.2019. BEM-Einladung zum 24.07.2019. Wiedereingliederung: 17.09.2019 bis 29.10.2019. Kündigung: 26.05.2020 zum 31.12.2020. Diese Daten zeigen: Langzeit-AU „läuft“ oft jahrelang – und genau deshalb sind Rollen/Entscheidungspunkte im BEM kein Soft-Thema, sondern Steuerungsrealität.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-162-22/
BEM darf nicht am „Standard-Formular“ scheitern – das ist ein Rollenproblem zwischen HR, Datenschutz, BEM-Beauftragten
In 2 AZR 162/22 stellte das BAG klar: Die Durchführung des BEM darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass vorab eine vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligung unterschrieben wird. Für HR heißt das: Datenschutz ist Leitplanke – aber kein Abbruchhebel. Rollen müssen so aufgesetzt sein, dass Information/Zustimmung sauber eingeholt wird, ohne den Prozess zu blockieren.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2023/04/2-AZR-162-22.pdf
Integrationsamt-Zustimmung ersetzt kein BEM – „wir haben Zustimmung“ ist kein Rollen-Freifahrtschein
Amtlicher Leitsatz in 2 AZR 162/22: Die Zustimmung des Integrationsamts zur krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können. Konsequenz: HR braucht eine belastbare Zusammenarbeit mit Führung/BEM-Beauftragten/externen Stellen – nicht nur „Verfahrenshäkchen“.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2023/04/2-AZR-162-22.pdf
Externe Leistungsträger gehören in die Prüflogik – wenn intern Rollen/Übergaben geklärt sind
Das BAG verlangt im Kündigungskontext eine substanzielle Auseinandersetzung damit, ob Fehlzeiten auch durch gesetzlich vorgesehene Hilfen/Leistungen der Rehabilitationsträger in relevantem Umfang hätten vermieden werden können. Das ist der sachliche Grund, warum externes Netzwerk (Reha-Träger/Leistungsträger) nicht „nice to have“ ist, aber nur dann Tempo bringt, wenn HR die Zuarbeitskette intern sauber führt.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2023/04/2-AZR-162-22.pdf
Arbeitssicherheit/Betriebsarzt sind keine „Beifahrer“, sondern gesetzliche Zuarbeit: arbeitsbezogen statt diagnosegetrieben
Das Arbeitssicherheitsgesetz definiert Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit als Unterstützung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Für BEM-Praxis heißt das: Zuarbeit zu Belastungen/Arbeitsbedingungen/Anpassungen – nicht Detailkommunikation von Gesundheitsdaten.
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/BJNR018850973.html
Praxisfälle aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die folgenden Praxisfälle zeigen typische Bruchstellen bei Rollen und Zusammenarbeit im BEM. Und was im Betrieb konkret fehlt, wenn Zuständigkeiten, Schnittstellen und Entscheidungspunkte nicht sauber geführt werden.
BEM-Praxisfall 1: HR koordiniert, Führung entscheidet nicht
Typischer Effekt: Stillstand trotz umsetzbarer Optionen
Ausgangslage: Im Gespräch liegen umsetzbare Ansätze auf dem Tisch, etwa Aufgabenmix, Entlastung oder Qualifizierung. Die Führung sagt pauschal „nicht machbar“, das wird protokolliert und der Fall bleibt liegen.
Stolperstelle: Rollen sind vermischt. Das BEM soll „lösen“, hat aber kein Mandat für Entscheidungen zur Arbeitsorganisation. Gleichzeitig bleibt die Führung ohne Entscheidung und ohne Alternativen.
Steuerung im Verfahren: Komplexität wird auf wenige entscheidbare Varianten reduziert, statt Maßnahmen zu sammeln. Es wird ein Entscheidungspunkt gesetzt, mit Datum und klarer Zuständigkeit: Wer entscheidet was bis wann?
Fester Folgetermin zur Nachsteuerung: Wiedervorlage nach 2 bis 4 Wochen. Bis dahin wird geprüft, ob die Variante wirkt, ob angepasst wird oder ob der vereinbarte Eskalationsweg greift, ohne Gesundheitsdetails.
BEM-Praxisfall 2: BEM Beauftragte dokumentiert, aber niemand führt den Fall
Typischer Effekt: Protokoll vorhanden, Fortschritt fehlt
Ausgangslage: Das Gespräch ist sauber dokumentiert, Aufgaben und Punkte stehen im Protokoll. Trotzdem startet nichts: Zuarbeit bleibt aus, Termine werden nicht gehalten, Nachhalten passiert nicht.
Stolperstelle: Dokumentation ersetzt Fallführung. Es gibt keine verlässliche Taktung und keine eindeutige Zuständigkeit für den nächsten Schritt.
Steuerung im Verfahren: Rollen werden klar getrennt. Fallführung heißt: nächster Schritt, Termin, Zuständigkeit. Die Wiedervorlage wird verbindlich gesetzt, Zuarbeit wird mit Termin eingefordert und Entscheidungen zur Arbeitsorganisation werden dort getroffen, wo sie hingehören.
Fester Folgetermin zur Nachsteuerung: Kurzer, verbindlicher Folgetermin als Routine, bis der Verlauf stabil ist und die Umsetzung verlässlich läuft.
BEM-Praxisfall 3: Beteiligung von BR und SBV kippt in Blockade
Typischer Effekt: Abstimmung wird zäh, Vertrauen sinkt
Ausgangslage: HR ist unsicher. Entweder werden BR und SBV vorsorglich sehr früh eingebunden und das Verfahren wird schwerfällig, oder sie werden außen vor gelassen und es entstehen Misstrauen und Blockaden.
Stolperstelle: Beteiligung wird zur Machtfrage statt zu einer gesteuerten Schnittstelle. Zweck, Informationsgrenzen und die Frage, wer was entscheidet, sind nicht sauber geklärt.
Steuerung im Verfahren: Beteiligung wird als klare Schnittstellenentscheidung festgelegt: Wozu genau wird beteiligt? Welche Informationen sind dafür erforderlich und welche ausdrücklich nicht? Welche Entscheidung ist danach fällig und wer trifft sie?
Fester Folgetermin zur Nachsteuerung: Wiedervorlage mit Termin. Bis dahin wird festgehalten, was entschieden ist, was startet und was offen bleibt, damit Nachsteuerung möglich ist und keine Diskussions-Endlosschleife entsteht.
BEM-Praxisfall 4: Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin kommen zu spät ins Spiel
Typischer Effekt: Anpassungen verzögern sich, Zuarbeit bleibt offen
Ausgangslage: Es ist klar, dass arbeitsplatznahe Anpassungen nötig sind. Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Führung warten jedoch aufeinander. HR telefoniert hinterher und der Fall hängt in der Warteschleife.
Stolperstelle: Schnittstellen ohne klare Ergebnisdefinition. Niemand weiß, was „fertig“ bedeutet, zum Beispiel Arbeitsplatzprofil, arbeitsbezogene Empfehlung oder konkrete Startbedingungen.
Steuerung im Verfahren: Es wird eine Zuarbeitskette mit klaren Ergebnissen und Terminen festgelegt: Wer liefert welche arbeitsbezogene Einschätzung bis wann? Wer entscheidet anschließend? Was kann sofort starten, auch wenn Zuarbeit noch läuft?
Fester Folgetermin zur Nachsteuerung: Wiedervorlage nach kurzer Frist, zum Beispiel nach 14 Tagen. Bis dahin wird geprüft: Zuarbeit vollständig, Entscheidung getroffen, Start erfolgt? Wenn nicht, werden die nächsten Schritte verbindlich nachgezogen.
BEM-Praxisfall 5: Externes Netzwerk ist eingebunden, aber der Fall wird nicht schneller
Typischer Effekt: Rückmeldung ohne Andocken, Warteschleife bleibt
Ausgangslage: Externe Stellen sollen unterstützen. Es kommt Rückmeldung, die im Betrieb nicht anschlussfähig ist, weil Arbeitsrealität und Umsetzbarkeit nicht sauber beschrieben sind.
Stolperstelle: Extern wird als Lösung verstanden, obwohl intern Rollen, Übergaben und Entscheidungspunkte nicht stehen. Dadurch bleibt die Umsetzung trotz Rückmeldung hängen.
Steuerung im Verfahren: Zuerst wird intern der Umsetzbarkeitsrahmen geklärt, etwa Arbeitsorganisation, Ressourcen und Entscheidungsebene. Danach wird definiert, welche konkrete Zuarbeit extern benötigt wird. Parallel startet, was sofort möglich ist, und externe Unterstützung wird gezielt so eingebunden, dass sie an bestehende Abläufe andockt.
Fester Folgetermin zur Nachsteuerung: Wiedervorlage mit Termin. Bis dahin ist geklärt, was intern sofort startet, was an externer Rückmeldung hängt und welche Anpassung fällig wird, wenn Ergebnisse ausbleiben.
Rollen & Zusammenarbeit im BEM: Praxisfragen, kurz gelöst
BEM wird steuerbar, wenn vier Verantwortungen eindeutig zugeordnet sind: Fallführung, Umsetzungsentscheidung, arbeitsbezogene Zuarbeit und Dokumentations-/Zugriffsregel.
Praxis-Standard (Mindestmodell):
- Fallführung (BEM-Koordination): führt den Fall, terminiert, hält Status („nächster Schritt“), setzt den festen Folgetermin zur Nachsteuerung.
- Umsetzung (Führung): entscheidet Arbeitsorganisation/Arbeitsrahmen (was geht – bis wann – mit welchem Minimum).
- Zuarbeit (Betriebsarzt/Arbeitssicherheit/weitere Stellen): liefert arbeitsbezogene Beiträge (Belastungen, Anpassungen, kurzfristige Optionen) – terminiert.
- Dokumentation & Zugriff: „wer dokumentiert was“ (Prozessspur statt Gesundheitsdetails) und „wer darf es sehen“ (Rollen-/Need-to-know-Logik).
BEM führt den Prozess, Führung entscheidet bis Datum X, Zuarbeit liefert terminiert, und der feste Folgetermin ist Standard (Nachsteuerung statt Rückstau).
So sieht das im Alltag aus (ohne Zusatzbürokratie):
- Führung bekommt ein klares Paket: Entscheidung bis Datum X + Umsetzbarkeitsrahmen (z. B. Aufgabenmix/Entlastung/Schicht/Arbeitsmittel).
- Zuarbeit bekommt Ergebnisregeln: „Bitte liefern: arbeitsbezogene Einschätzung + 2 kurzfristige Anpassungsoptionen + Termin.“
- BEM setzt den festen Folgetermin: Wiedervorlage-Termin ist nicht optional, sondern Prozessstandard.
Nicht mehr Papier, sondern eine Prozessspur, die Zusammenarbeit belegbar macht: Termine, Zuständigkeiten, Entscheidungspunkte, Maßnahmenstart, Ergebnis und der nächste feste Folgetermin zur Nachsteuerung.
Was dokumentieren, damit Steuerung möglich bleibt:
- Termin und Kontaktspur, Zuständigkeiten, Entscheidungspunkte: was ist entschieden und bis wann
- Maßnahmenstart, Ergebnis, nächster fester Folgetermin
- Ergebnisformulierung im Arbeitsbezug, zum Beispiel Anpassung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalt oder Arbeitsmitteln, ohne Gesundheitsdetails
Was vermeiden, weil es Zündstoff ohne Steuerungsnutzen ist:
- Diagnosen, Therapieverläufe und detaillierte Gesundheitsangaben in der operativen Prozessspur
- Diagnosen, Therapieverläufe, detaillierte Gesundheitsangaben in der operativen BEM-Prozessspur
Quellen (Urteil/Leitsatz):
BAG, Urteil 20.11.2014 – 2 AZR 755/13 (Leitsatz u. a. „Ziele des bEM sowie Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten“):
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-755-13/
Als arbeitsbezogene Zuarbeit mit Termin und klarer Fragestellung, nicht als Stellungnahme um ihrer selbst willen.
Drei Fragen, die Tempo sichern
- Welche Arbeitsbedingungen und Belastungen sind hier entscheidend?
- Welche Anpassungen sind kurzfristig realistisch, damit ein tragfähiger Start möglich ist?
- Was muss vor dem Start zwingend geklärt sein und was kann parallel laufen?
BEM bleibt Prozessführung; Externe liefern klar definierte Beiträge – interne Entscheidungen laufen parallel, nicht „nachgelagert“.
Steuerungsregeln (klar, konfliktarm):
- Externe bekommen Auftrag + Ergebnis + Termin (z. B. „arbeitsbezogene Einschätzung/Leistungspfad bis …“).
- Intern wird entschieden, was sofort starten kann, auch wenn externe Beiträge noch laufen.
- Der feste Folgetermin ist die Klammer: „Was ist bis dahin erledigt, was bleibt offen, was wird nachgesteuert?“
Eine BV klärt Zuständigkeiten „auf dem Papier“, aber nicht die operativen Übergaben/Entscheidungen, genau dort entsteht Rückstau.
Gerade dann braucht es wenige, klare Führungsbeiträge: Entscheidung bis Datum X, minimaler Arbeitsrahmen, kurzer Review, das reduziert Pingpong.
Die Lösung ist nicht mehr Detailtiefe, sondern klare Rollen und Zugriffsregeln plus eine schlanke Prozessspur. BAG orientiert heißt das: Ziele des BEM sowie Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten werden transparent gemacht, ohne Gesundheitsdetails in die operative Fallsteuerung zu ziehen.
Quelle (Urteil/Leitsatz):
BAG 2 AZR 755/13: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-755-13/
Einheitlich wird das Wie (Rollen, Übergabe, fester Folgetermin), nicht das Was (Maßnahmen). So bleibt Spielraum ohne Wildwuchs.
Ziel ist weniger Abstimmungsschleifen: klare Zuständigkeiten, terminiert entschiedene Optionen, feste Nachsteuerung – weniger Mails, weniger Rückstau.
Passende Vertiefungen im HR-Fokus
Rollen und Schnittstellen entfalten den größten Effekt, wenn sie in eine durchgängige Steuerung des BEM eingebettet sind. Dafür liefert „BEM Verfahren strategisch steuern | Ablauf, Prozess, Haftung“ den übergeordneten Rahmen: https://2benefit.de/veranstaltung/bem-online-seminare/hr-fokus/bem-verfahren-steuern/
Für Organisationen mit mehreren Standorten führt „BEM in dezentralen Organisationen“ die Skalierungsperspektive weiter.
Sollen Rollenklärungen messbar in Wirkung übersetzt werden, setzt „BEM Qualität & Kennzahlen“ Standards und KPI-Anker.
Für Qualifizierung und Umsetzung im Betrieb finden Sie hier die passenden nächsten Schritte:
Rechtlicher Hinweis
Juristisch fundiert, BAG- und DSGVO-orientiert, risikominimierend – keine Rechtsberatung im Einzelfall; eine verbindliche rechtliche Absicherung des Verfahrens oder seiner Anwendung wird nicht zugesagt.
