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Maßnahmenplanung im BEM – wirksame Maßnahmen finden, sauber begründen, konsequent umsetzen

Kategorie: Online Seminar

BEM steht und fällt im Gespräch. In der Praxis entsteht der Rückstau aber oft danach: wenn Maßnahmen nach dem Gespräch nicht individuell passend geplant, nicht klar zugeordnet und nicht mit festen Folgeterminen geführt werden. Dieses Live Online Tagesseminar macht Maßnahmenplanung zur Steuerungsroutine: von der Problemklärung über Auswahl und Kostenträgerklärung bis zur Umsetzungskontrolle. Ziel ist, dass Maßnahmen nicht nach Gefühl laufen, sondern verlässlich nachgehalten und bei Bedarf nachgesteuert werden.

Rechtlich fundiert. Psychologisch geschult. Ökonomisch gedacht.
HR Fokus • BEM Online-Tagesseminare für Personalleitung & HR-Management, BEM-Beauftragte und Personalreferent*innen: von Grundlagen bis Spezialfällen.

Live-online bundesweit aus Kassel/Nordhessen und Projekterfahrung u. a. für Teams in Fulda, Göttingen, Hannover, Frankfurt am Main, Dortmund und Hamburg.

Veranstaltungsnummer: B-HR-OS 08-2026

 

Worum es in diesem Seminar wirklich geht

BEM steht und fällt im Gespräch. In der Praxis entsteht der Rückstau aber oft danach: wenn Maßnahmen nach dem Gespräch nicht individuell passend geplant, nicht klar zugeordnet und nicht mit festen Folgeterminen geführt werden. Individuelle Maßnahmenplanung und Steuerungsroutine machen das BEM nachhaltig wirksam: von der Problemklärung über Auswahl und Kostenübernahmeklärung bis zur Umsetzungskontrolle. Ziel ist, dass Maßnahmen nicht nach Gefühl laufen, sondern verlässlich nachgehalten und bei Bedarf nachgesteuert werden.

  • Maßnahmen verpuffen, weil Ziel und gewünschter Effekt nicht eindeutig formuliert sind (woran merkt man in 4 Wochen, dass es besser läuft?).
  • Maßnahmen scheitern, weil individuelle Passung und betriebliche Umsetzbarkeit nicht vorab geprüft werden: zu breit, zu teuer, zu abhängig von Dritten oder im Team nicht tragfähig.
  • Es gibt keinen Plan B: Wenn Maßnahme A nicht startet oder nicht greift, bleibt der Fall im Ungefähren.
  • Träger-/Kostenfragen werden „mitgeschoben“ – statt sie früh zu klären und daraus einen realistischen Umsetzungsweg abzuleiten.
  • Vereinbarungen bleiben ohne Steuerung: Wer macht was bis wann, und wann wird konkret geprüft, ob die Maßnahme wirkt?

Dieses Seminar liefert keine Maßnahmenliste, sondern eine praxistaugliche Maßnahmenplanung als Standardablauf: vom Ziel über Auswahl und Umsetzungsweg (inkl. Träger-/Kosten) bis zum Umsetzungscheck mit festem Folgetermin. Ziel ist eine Planung, die im Alltag funktioniert: klar, anschlussfähig und nachsteuerbar.

 

Für wen ist das Seminar?

Dieses Live-Online-Tagesseminar richtet sich an HR, BEM-Beauftragte und Fallverantwortliche, die BEM-Maßnahmen so planen müssen, dass sie im Betrieb wirklich umsetzbar sind: mit klarer Zielsetzung, individuell passender Maßnahme, geklärter Zuständigkeit, realistischem Terminplan und festem Folgetermin zur Nachsteuerung. Besonders relevant ist das Seminar, wenn Maßnahmen zwar „vereinbart“ werden, aber im Alltag nicht starten, nicht tragen oder in Warteschleifen geraten, etwa wegen ungeklärter Umsetzbarkeit, Träger-/Kostenfragen oder fehlender Plan-B-Optionen. So werden Zeit und Kapazität planbarer und Abstimmungen mit Führung klarer.
Besonders passend ist das Seminar, wenn im Alltag typische Situationen auftreten wie:

• „Wir einigen uns auf Maßnahmen, aber niemand kann klar sagen: wer macht was bis wann und wann prüfen wir die Wirkung?“

• „Maßnahmen sind gut gemeint, aber im Betrieb nicht tragfähig, die Umsetzung scheitert an der Realität.“

• „Wenn Maßnahme A nicht klappt, fehlt ein Plan B, dann bleibt der Fall in der Schwebe.“

• „Nach erfolgreicher Maßnahme, erkranken die Mitarbeiter erneut nach Abschluss des BEM.“

• „Träger-/Kostenfragen blockieren: Wir wissen, was sinnvoll wäre, aber nicht, wie es praktisch startfähig wird.“

• „Es gibt keinen festen Folgetermin – dadurch wird nicht nachgesteuert und am Ende ist unklar, ob die Maßnahme überhaupt wirkt.“

Das Seminar ist ideal für alle, die Maßnahmenplanung operativ verantworten oder vorbereiten – z. B. HR Business Partner mit BEM-Rolle, BEM-Koordinator:innen, Personalreferent:innen, BGM-Fachkräfte und Case-Manager. Sie gewinnen eine praxistaugliche Planungsroutine: Ziel klären, Maßnahmen-Fit prüfen, Umsetzungsweg festlegen (inkl. Träger-/Kosten), Plan B vorbereiten und Wirkung über festen Folgetermin und Nachsteuerung führen – ohne zusätzliche Bürokratie.

 

Ergebnis nach einem Tag

Sie gehen aus dem Seminar mit einer praxistauglichen Maßnahmenplanung, die im Alltag funktioniert, ohne zusätzliche Bürokratie und ohne Maßnahmen „auf Verdacht“:

• Standardablauf für Maßnahmenplanung: Eine klare Schrittfolge von Problemklärung → Ziel → Maßnahme → Umsetzungsweg → Zuständigkeit → Termin → fester Folgetermin → Abschlusskriterium – damit Vereinbarungen startfähig werden.

• Maßnahmen-Fit statt Standardrezepte: Ein einfaches Prüf- und Auswahlraster, mit dem Maßnahmen zur Situation und zum Arbeitsplatz passen, inklusive klarer Kriterien, wann eine Maßnahme zu breit, zu riskant oder praktisch nicht tragfähig ist.

• Plan B als fester Bestandteil: Eine praxistaugliche Alternativenregel, damit der Fall nicht stehen bleibt, wenn Maßnahme A nicht startet, nicht genehmigt wird oder nicht wirkt.

• Träger-/Kosten- und Umsetzbarkeitsklärung: Ein Vorgehen, wie Leistungsträger- und Kostenfragen frühzeitig geklärt werden und wie Sie realistisch planen, wenn etwas fachlich sinnvoll wäre, betrieblich aber (noch) nicht möglich ist.

• Stufenweise Wiedereingliederung sauber eingebettet: Wie die stufenweise Wiedereingliederung als Planbaustein integriert wird (Rollen, Abstimmung, Anpassung), ohne dass der Gesamtplan aus dem Takt gerät.

• Umsetzungscheck mit Nachsteuerung: Wenige Steuerungswerte (z. B. Umsetzungsquote, Termintreue bei Folgeterminen, Zeit bis Maßnahmenstart) und schlanke Qualitätsmarker, damit Wirkung überprüft und nachgesteuert wird – statt „laufen lassen“, damit Zeit und Kapazität planbarer werden.

 

Seminarinhalt

Wirksame Maßnahmen im BEM entstehen selten durch „mehr Maßnahmen“, sondern durch gute Planung: klare Zielsetzung, passende Auswahl, saubere Umsetzbarkeit und ein fester Folgetermin. In der Praxis scheitert es oft an drei Punkten:

Problemklärung mit Arbeitsbezug
Ursachen klären statt Symptome verwalten
Arbeitsbezug herstellen, ohne unnötige Detailabfragen

Ziel und Abschlusskriterium festlegen
Ziel klar formulieren: woran wird Fortschritt erkannt
Abschlusskriterium definieren, damit Fälle nicht offen bleiben

Individuelle Passung statt Maßnahmeroutine
Passung prüfen: Tätigkeit, Belastung, Umfeld, Ressourcen
Alternativen vorbereiten, wenn Standardmaßnahmen nicht greifen

Auswahlkriterien und Entscheidung festziehen
Wirksamkeit, Zumutbarkeit, Machbarkeit, Kostenklarheit
Entscheidungspunkt und Zuständigkeit klären

Maßnahmenpakete entwickeln, die im Alltag funktionieren
kurzfristig, mittelfristig, stabilisierend
Kombinationen, die praktikabel bleiben

Umsetzung steuern
Umsetzungsplan mit Verantwortlichen und Terminen
Abstimmung mit Führung, ohne Stillstand

Externe Leistungen und Kostenübernahme klären
wann externe Unterstützung sinnvoll ist, wie sie gesteuert wird
Schnittstellen und Zuständigkeiten eindeutig festlegen

Nachsteuerung und Wirkung prüfen
fester Folgetermin: prüfen, anpassen, beenden
typische Umsetzungsfehler und Gegenmaßnahmen

 

Preis & Mehrteilnehmer-Regelung

Einzelplatz: 720,00 EUR netto zzgl. USt. (856,80 EUR brutto)

Team-Staffel (netto pro Person):

• 2–3 Teilnehmende aus derselben Organisation: 720,00 EUR
• ab 4-6 Teilnehmenden aus derselben Organisation: 650,00 EUR
• ab 7 Teilnehmenden aus derselben Organisation: 590,00 EUR

 

Termine (feste Termine und auf Anfrage)

Feste Termine:

  • Donnerstag, 21.05.2026, 09:00–16:30 Uhr
  • Donnerstag, 20.08.2026, 09:00–16:30 Uhr
  • Donnerstag, 26.11.2026, 09:00–16:30 Uhr

Zusätzlich: Durchführung auf Anfrage (Teamtermin live-online oder Inhouse).

 

Storno & Umbuchung

  • bis 14 Kalendertage: kostenfrei
  • 13–7 Kalendertage: 50 %
  • ab 6 Kalendertage / Ausfallregelung: 100 %
  • Ersatzteilnehmende jederzeit kostenfrei

 

Im Preis enthalten

Teilnahme am Online-Tagesseminar. Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat sowie praxisorientierte Unterlagen als Nachschlagewerk. Die Inhalte sind BAG orientiert und auf Risikominimierung im BEM-Verfahren ausgerichtet. Hinweis: Die Unterlagen dienen der Orientierung und Umsetzung im Betrieb. Eine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit, Vollständigkeit oder Passgenauigkeit des Verfahrens oder seiner Anwendung wird nicht übernommen.

 

Dozententeam mit Praxisauftrag

Unsere Seminare werden von Dozentinnen und Dozenten durchgeführt, die neben der Trainingsarbeit auch in der externen BEM-Praxis tätig sind. Dadurch fließen aktuelle Fragestellungen, bewährte Vorgehensweisen und typische Stolperstellen unmittelbar in die Inhalte ein. Ziel ist ein belastbarer Transfer in Ihre BEM-Abläufe, nicht nur Theorie.

 

Dieses Online-Seminar basiert auf bewährten Präsenzseminaren und ist für das Live Online-Format didaktisch angepasst. Das Seminar ist interaktiv und konsequent auf Umsetzung im Betrieb ausgerichtet, mit klarem Ablauf und konkreten nächsten Schritten.

Teilnehmerstimmen aus vergleichbaren BEM-Seminaren

„guter Dozent, Erlerntes kann gut im Betrieb eingesetzt werden“

„Themen wurden auf vielfältige Weisen vermittelt…“

„Dringend an diesem tollen Referenten festhalten!“

 „Vielen Dank für das tolle Seminar. Ich habe viel gelernt.🙂

 

Auf einen Blick: Drei Hebel für wirksame Maßnahmenplanung im BEM

Maßnahmen-Fit herstellen statt Maßnahmen „sammeln“

Wirksame Maßnahmenplanung heißt: Die Maßnahme passt zum individuellen Bedarf des Mitarbeiters, zum Ziel und zum Arbeitsalltag. Sie formulieren jede Maßnahme als kurze Entscheidungsvorlage: Ziel, erwartete Wirkung, Voraussetzungen im Betrieb, Verantwortlicher, Termin und fester Folgetermin. So wird die Auswahl nachvollziehbar, und die Umsetzung bleibt steuerbar.

Plan B fest einbauen statt bei Blockaden stehen bleiben

Umsetzung stockt häufig nicht an der Motivation, sondern an Rahmenbedingungen: Genehmigungen dauern, Kostenübernahme ist offen, Maßnahme A greift nicht. Deshalb gehört ein Plan B von Anfang an zur Maßnahmenplanung. Sie lernen eine einfache Alternativenregel, mit der Fälle nicht warten, sondern weitergeführt werden, mit realistischen Optionen, die im Betrieb startfähig sind.

Fester Folgetermin und Umsetzungscheck statt „laufen lassen“

Maßnahmen werden vereinbart – und dann nicht nachgehalten. Der Hebel ist ein fester Folgetermin mit Umsetzungscheck: Start erfolgt? Wirkung erkennbar? Anpassung nötig? Sie arbeiten mit wenigen Steuerungswerten (z. B. Umsetzungsquote, Termintreue, Zeit bis Maßnahmenstart) und schlanken Qualitätsmarkern, damit Nachsteuerung tatsächlich stattfindet, damit Zeit und Kapazität planbarer werden.

 

Quick Facts: Daten, Zahlen, Fakten zur Maßnahmenplanung im BEM

Diese drei Quick Facts zeigen den praktischen Kern des Themas: Maßnahmen wirken im BEM nicht durch ihre Anzahl, sondern dadurch, dass sie planbar werden – mit klarer Zielsetzung, geklärter Zuständigkeit und einem festen Folgetermin, an dem Wirkung geprüft und nachgesteuert wird. Wenn Ziele zu allgemein bleiben, Träger-/Kostenfragen ungeklärt sind und Alternativen fehlen, entstehen Warteschleifen und Abstimmungen ohne Fortschritt. Belastbare Maßnahmenplanung schafft dagegen Startfähigkeit und Verbindlichkeit: passende Maßnahme, realistischer Umsetzungsweg und Nachsteuerung, die im Alltag wirklich greift.

Maßnahmen müssen konkret vereinbart sein, sonst sind sie im Streitfall kaum belastbar

BEM ist ein Suchprozess. Wenn Maßnahmen nur „allgemein“ bleiben (ohne Ziel, Zuständigkeit, Termin und Nachhalten), ist später schwer nachvollziehbar, was tatsächlich geprüft und versucht wurde. Für die Maßnahmenplanung heißt das als Mindeststandard: Ziel → Maßnahme → Zuständigkeit → Termin → fester Folgetermin → Abschlusskriterium – damit der Suchprozess im Betrieb umsetzbar bleibt und die Entscheidungsspur nachvollziehbar ist.

Arbeitsplatznahe Maßnahmen können Rückkehr zur Arbeit unterstützen

Bei Arbeitsunfähigkeit, insbesondere bei Muskel Skelett Erkrankungen, zeigen zusammenfassende Auswertungen mehrerer Studien, dass arbeitsplatzbezogene Interventionen die Rückkehr zur Arbeit unterstützen und Fehlzeiten verkürzen können. Für die Maßnahmenplanung heißt das: Fokus auf konkrete, im Betrieb umsetzbare Schritte an Arbeitsplatz, Organisation und Arbeitsablauf statt reiner Abwartehaltung.

Wiedereingliederung ist ein definierter Maßnahmen-Baustein

Die stufenweise Wiedereingliederung ist in § 74 SGB V geregelt. Für die Maßnahmenplanung bedeutet das: Wiedereingliederung ist ein klarer Baustein, der geplant, abgestimmt und im Verlauf angepasst werden kann – inklusive fester Folgetermine und Nachsteuerung.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26436959/

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__74.html

 

Praxisfälle aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement

BEM-Praxisfall 1: Lager/Logistik – „Ergonomie“ als Maßnahme, aber ohne Wirkung

Ausgangslage: Wiederholte Arbeitsunfähigkeit. Im BEM wird „Ergonomie“ vereinbart („neuer Stuhl/Matte“), obwohl die Belastung aus Heben/Tragen, Zwangshaltungen, Taktspitzen kommt.

Stolperstelle: Maßnahme als „Gegenstand“ statt als Änderung im Arbeitsablauf – umgesetzt, aber wirkungslos.

Maßnahmenplanung als Standardablauf:

  • Problemklärung: Wo genau entstehen Lastspitzen (Handgriffe/Wege/Taktzeiten)?
  • Ziel: Belastungsspitzen reduzieren, kritische Handgriffe entschärfen.
  • Maßnahmenpaket: Hebegrenze, geeignete Hebe-/Greifhilfen, Aufgabenmix (schwer/leicht), Kurzpausenregel, kurze Einweisung.
  • Kosten- und Zuständigkeitsklärung: Wer beschafft/organisiert, wer entscheidet, bis wann?
  • Fester Folgetermin: 14 Tage (Startcheck), 6 Wochen (Wirksamkeitscheck).
  • Abschlusskriterium: Maßnahmen sind im Schichtablauf verankert, nicht „Sonderlösung“.

BEM-Praxisfall 2: Psychische Belastung – „Therapie“ ist kein betrieblicher Maßnahmenplan

Ausgangslage: Wiederkehrende AU in einer Projektrolle. Im Gespräch fällt „Therapie wäre sinnvoll“. Betrieblich bleibt der Fall ohne umsetzbaren Plan.

Stolperstelle: Versorgung außerhalb des Betriebs wird mit arbeitsbezogener Veränderung verwechselt.

Maßnahmenplanung als Planungsroutine (arbeitsbezogen, datensparsam):

  • Problemklärung im Arbeitskontext: Besprechungsdichte, Unterbrechungen, Prioritäten, Erreichbarkeit.
  • Ziel: Arbeitslast planbar machen, Überlastspitzen reduzieren.
  • Maßnahmen: Konzentrationszeiten, Begrenzung paralleler Projekte, „Top-3 der Woche“ durch Führung, Erreichbarkeitsfenster, wöchentlicher 10-Minuten-Folgetermin „Wirkung/Anpassung“.
  • Alternativenregel (Plan B): Wenn Warnsignale steigen: Schnittstellenarbeit reduzieren, Eskalationslast senken, Prioritäten neu setzen.
  • Umsetzungsweg: Was startet sofort, was braucht Abstimmung – mit Termin.
  • Fester Folgetermin: Jede Maßnahme bekommt Start- und Prüftermin.

 

BEM-Praxisfall 3: Führung blockt – HR sammelt Maßnahmen, aber nichts startet

Ausgangslage: Im BEM liegen sinnvolle Ideen auf dem Tisch (Aufgabenmix, Anpassung, Qualifizierung). Führung sagt pauschal „nicht machbar“. HR protokolliert, der Fall bleibt stehen.

Stolperstelle: Zu viele Punkte ohne Entscheidung und ohne klare Zuständigkeit.

Vorgehen als Entscheidungsweg:

  • 3 Varianten statt 12 Maßnahmen: Minimal / Standard / Plus – jeweils mit Aufwand und Einfluss auf Team.
  • Ein Entscheidungspunkt: Bis Datum X wird eine Variante entschieden.
  • Zuständigkeit: Eine verantwortliche Person je Maßnahme (nicht „wir“).
  • Definition „umgesetzt“: Woran erkennt man Umsetzung (z. B. „Aufgabenmix steht im Dienstplan ab …“).
  • Fester Folgetermin: 4 Wochen: Wirkung prüfen, anpassen, verstetigen oder beenden.
  • Eskalationsregel: Keine Entscheidung bis Datum X → an nächste Ebene, ohne Gesundheitsdetails (nur Umsetzbarkeit).

 

BEM-Praxisfall 4: Leistungsträger beteiligt – Stillstand durch unklare Zuarbeit

Ausgangslage: Leistungsträger empfehlen Teilhabeleistungen, Arbeitsmedizin braucht Arbeitsplatzprofil, Führung wartet, HR wartet – Ergebnis: Warteschleife.

Stolperstelle: Schnittstellenkommunikation ohne klare Ergebnisse „wer liefert was bis wann“.

Vorgehen als Umsetzungsweg mit Zuarbeitskette:

  • Führung liefert Arbeitsplatzprofil (kurz): Kernaufgaben, Belastungen, unverzichtbare Anforderungen.
  • Arbeitsmedizin liefert arbeitsbezogene Empfehlung: funktional (ohne Diagnosen).
  • HR/BEM bündelt zur Maßnahmenübersicht: Ziel, Maßnahme, Zuständigkeit, Starttermin, Kosten- und Zuständigkeitsklärung, Prüftermin.
  • Zwischenmaßnahme statt Warten: temporärer Aufgabenmix/Entlastung/Qualifizierung bis externe Punkte geklärt sind.
  • Fester Folgetermin nach 14 Tagen: Status der Zuarbeit + Entscheidung, was sofort startet.

 

BEM-Praxisfall 5: „Wir haben viel gemacht“ – aber ohne saubere Testphase und ohne Nachhalten

Ausgangslage: Langjährig wiederkehrende Ausfälle. Intern heißt es „viel versucht“. In der Dokumentation: keine klare Zielbeschreibung, keine Reihenfolge, keine Prüftermine, kein begründeter Abschluss.

Stolperstelle: Maßnahmen als Aktivitätsliste statt als Suchprozess mit Wirksamkeitscheck.

Vorgehen mit Testphase (Pilot):

  • Ziel konkret: Woran merkt man in 4–6 Wochen eine Verbesserung im Arbeitsalltag?
  • Reihenfolge: Zuerst arbeitsplatznah und startfähig, dann ergänzen.
  • Pilot 4–6 Wochen: Startbedingungen, Prüftermine nach 2 und 6 Wochen.
  • Nachsteuerung: Was wird angepasst, was beendet, was verstetigt?
  • Entscheidungsspur: Kurz und nachvollziehbar dokumentiert (ohne Überdokumentation).
  • Abschlusskriterium: Stabiler Zustand erreicht oder begründet, warum bestimmte Optionen betrieblich nicht umsetzbar waren.

FAQ: Maßnahmenplanung im BEM – Praxisfragen, kurz gelöst

Nutzen Sie eine feste Schrittfolge: Arbeitsanforderung klären → Ziel festlegen → 1–3 Maßnahmen auswählen → Zuständigkeit + Starttermin → fester Folgetermin → Abschlusskriterium. Orientieren Sie sich stets am individuellen Bedarf des BEM-Nehmers, beziehen Sie dabei insbesondere die vielfältigen Angebote und Dienstleistungen nicht nur allein des Gesundheits-, sondern auch des Sozialwesens mit ein.

So entsteht ein Maßnahmenplan, der im Betrieb startfähig ist. Den Rahmen des Suchprozesses setzt § 167 Abs. 2 SGB IX.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

BEM-Maßnahmen sind betriebliche Stellschrauben (Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Aufgabenmix, Qualifizierung, Schnittstellen).

Behandlung/Therapie ist wichtig, aber nicht betriebsseitig plan- und nachhaltig steuerbar. Praktisch hilft die Trennung: Was ändern wir im Betrieb? und was wird außerhalb geklärt?

Begründen Sie arbeitsbezogen, nicht „medizinisch“: Welche Arbeitsanforderung führt zu Ausfällen – und welche Veränderung reduziert diese Anforderung?

Das BAG betont im Kündigungskontext, dass BEM dazu dient, mildere Mittel zu erkennen/zu entwickeln.
Quelle: BAG 24.03.2011, 2 AZR 170/1, Rn 20 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-170-10/

 

Machen Sie Maßnahmen entscheidbar und überprüfbar: verantwortliche Person, Starttermin, Kriterium für „umgesetzt“, fester Folgetermin.

So werden Abstimmungen mit Führung klarer – ohne zusätzlichen Papieraufwand.

 

 

In der Regel starten Sie sofort mit 2–3 Bausteinen, der Rest folgt schrittweise im laufenden Betrieb:

  • Sofort (ab morgen): Standardablauf für Maßnahmenplanung + eine verantwortliche Person je Maßnahme + fester Folgetermin (10 Minuten).
  • In 2–4 Wochen: Alternativenregel (Plan B) und klare Kriterien, wann eine Maßnahme als „umgesetzt“ gilt.
  • Danach: Kosten- und Zuständigkeitsklärung als eigener Schritt sowie ein schlanker Umsetzungscheck, damit Wirkung sichtbar wird.
    So entsteht schnell Verbindlichkeit – ohne zusätzlichen Bürokratieaufbau und ohne dass Führung „noch ein Projekt“ befürchten muss.

 

1–3 fokussierte Maßnahmen plus Alternativenregel (Plan B) sind wirksamer als zehn Punkte ohne Start und Kontrolle.

„Zu breit“ ist eine Maßnahme, wenn sie nicht in den Betrieb übersetzt wird: keine Zuständigkeit, kein Termin, kein konkreter Eingriff am Arbeitsplatz/Arbeitsablauf.

 

Behandeln Sie Wiedereingliederung als Planbaustein mit Abstimmung, Anpassung und festen Folgeterminen – nicht als „läuft schon“.

Rechtsgrundlage: § 74 SGB V, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__74.html

Arbeiten Sie mit Kosten- und Zuständigkeitsklärung als eigenem Schritt: Wer entscheidet bis wann und was startet bis dahin trotzdem?

Wichtig ist die Zwischenlösung: betriebliche, sofort umsetzbare Schritte starten, während externe Klärungen laufen. Leistungsarten im BEM unter Infos der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/BEM/bem_index.html

 

Pro Maßnahme reichen: Ziel – Maßnahme – Zuständigkeit – Starttermin – fester Folgetermin – Ergebnis/Anpassung – Abschlusskriterium.
Plus: kurze Prozessspur (Angebot/Termine/Abschluss). Orientierung bietet die DGUV-Info.
Quelle: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3818

 

„Wirkt nicht“ ist ein Ergebnis, dann folgt die Alternativenregel: Ursache prüfen → Maßnahme anpassen → Alternative testen → neuer fester Folgetermin.

So bleibt der Fall führbar, ohne dass man „von vorn“ beginnt.

 

Dieses BEM Online-Seminar (BEM-Fortbildung/BEM Weiterbildung) ist bewusst enger: Maßnahmen finden, planbar machen, umsetzen, nachsteuern. Kein Backlog-Thema, keine Gesamtprozess-Architektur.

 

 

Kataloge lösen selten das Kernproblem: Passung + Umsetzung + Nachsteuerung.

Sie lernen, wie aus Katalog-Punkten ein startfähiger Plan wird (Zuständigkeit, Termin, fester Folgetermin, Alternativenregel).

 

 

Sie lernen eine arbeitsbezogene, datensparsame Dokumentation: Maßnahmen und Arbeitsanforderungen statt Diagnosen. Das reduziert Blockaden und schützt gleichzeitig.
Mehr dazu die DGUV-Info.: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3818

 

 

 

Steuerbar ist nicht die Diagnose, sondern Arbeitsdosis und Arbeitsgestaltung: Besprechungsdichte, Erreichbarkeit, Prioritäten, Schnittstellenlast, Schutzzeiten – mit klaren Vereinbarungen und festem Folgetermin.

 

 

 

Dann ist belastbar nachvollziehbar, dass ernsthaft gesucht, geprüft, umgesetzt und nachgesteuert wurde. Genau diese Suchrichtung beschreibt das BAG im Kontext milderer Mittel.
Quellen: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-170-10/ und https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-755-13/

 

 

 

Passende Vertiefungen im HR-Fokus

Bei psychischer Belastung, Rückfallrisiken und Versorgungsfragen lohnt die Vertiefung „BEM bei psychischen Erkrankungen“ (Stabilisierung und passende Unterstützungsstruktur).

Wenn die Umsetzung über eine klare Schritte planbar werden soll, passt „Stufenweise Wiedereingliederung im BEM“ als Umsetzungsrahmen.

Und wenn es um Nachsteuerung, Qualitätssicherung und Verbindlichkeit im Verlauf geht, ergänzt „BEM-Fallmanagement wirksam steuern“ die Steuerungsroutine.

 

Für Qualifizierung und Umsetzung im Betrieb finden Sie hier die passenden nächsten Schritte:

 

Rechtlicher Hinweis
Juristisch fundiert, BAG- und DSGVO-orientiert, risikominimierend – keine Rechtsberatung im Einzelfall; eine verbindliche rechtliche Absicherung des Verfahrens oder seiner Anwendung wird nicht zugesagt.

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