Einladungsschreiben sind im BEM kein „Formular-Thema“, sondern der juristisch und praktisch entscheidende Startpunkt: Sie müssen die Teilnahmeentscheidung ermöglichen, Ziele und Ablauf verständlich machen und transparent über Art und Umfang der Datenverarbeitung informieren. Das die Angebotsunterbreitung für ein BEM mehr ist, als das Versenden eines Briefes, zeigt der Begriff Einladungsmanagement. Dieses Live-Online-Tagesseminar zeigt, wie Sie Einladungen BAG-orientiert formulieren, typische Akzeptanz- und Datenschutzfehler vermeiden und den Einstieg so dokumentieren, dass der Suchprozess nach milderen Mitteln im Streitfall erkennbar bleibt.
Rechtlich fundiert. Psychologisch geschult. Ökonomisch gedacht.
HR Fokus • BEM Online-Tagesseminare für Personalleitung & HR-Management, BEM-Beauftragte und Personalreferent*innen: von Grundlagen bis Spezialfällen.
Live-online bundesweit aus Kassel/Nordhessen und Projekterfahrung u. a. für Teams in Fulda, Göttingen, Hannover, Frankfurt am Main, Dortmund und Hamburg.
Veranstaltungsnummer: B-HR-OS 02-2026
Worum es in diesem Seminar wirklich geht
Viele BEM-Verfahren scheitern, bevor sie überhaupt beginnen: am Einladungsmanagement. In der Praxis sieht man regelmäßig drei Muster:
- Zu juristisch: Abwehr statt Akzeptanz.
- Zu vage: Kein Vertrauen, keine Klarheit, keine Mitwirkung.
- Datenschutz-/Rollenfehler: unnötige Risiken und Streitflächen.
Dabei ist die Einladung mehr als „ein Brief“: Sie ist Vertrauensanker, Startsignal und Nachweisdokument. Zu Recht wird deshalb vom Einladungsmanagement gesprochen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt u. a. den Hinweis auf Ziele des BEM sowie Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten (BAG, 20.11.2014, Rn 32, 2 AZR 755/13).
Dieses Seminar macht Ihre Einladungen juristisch fundiert, verständlich und praxistauglich.
Für wen ist das Seminar?
Für HR-Leitung, HR-Manager, Personalleitung und Personalreferent:innen, insbesondere, wenn Sie den BEM-Start prozesssicher gestalten, Streitrisiken reduzieren, die Akzeptanzquote erhöhen und Rückstände vermeiden möchten.
Für Personen, die BEM-Fälle operativ anstoßen oder an der Schnittstelle mitwirken (z. B. BEM-Beauftragte:r, HR Business Partner, BGM-Fachkraft, Case-Manager:in, Führungskräfte als BEM-Schnittstelle): Sie benötigen ein Einladungsschreiben, das ankommt, die Teilnahmeentscheidung ermöglicht und zugleich die notwendigen Informationen klar und nachweisfähig vermittelt, ohne das Schreiben zu überfrachten.
Ideal, wenn Sie Einladungen standortübergreifend standardisieren und typische Fehler vermeiden wollen (Missverständnisse zur Freiwilligkeit, unklare Zielsetzung, unpassende Datenhinweise, unnötige Einwilligungsfallen oder formale Schreiben ohne Akzeptanzwirkung), damit der BEM-Prozess nicht schon am Einstieg kippt.
Typische Situationen im HR-Alltag
Wir hören in HR immer wieder dieselben Punkte:
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Wir versenden Einladungen, aber die Rücklaufquote ist schwach oder es kommt zu Verzögerungen und Diskussionen.
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Ich will rechtlich sauber sein, aber gleichzeitig verständlich schreiben, damit die Einladung nicht abschreckt.
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Datenschutz sorgt regelmäßig für Blockaden: zu viel Text, falsche Einwilligungen oder Unsicherheit bei den Hinweisen.
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Führungskräfte fragen: Was darf oder muss rein? Und wie sprechen wir Mitarbeitende so an, dass sie eher zustimmen?
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In dezentralen Strukturen formuliert jeder Standort anders, und ich soll das vereinheitlichen, ohne Vertrauen zu verlieren.
Ergebnis nach einem Tag
Am Ende steht kein „besserer Text“, sondern ein belastbarer Startprozess mit Standardablauf (SOP), klaren Rollen, Datenschutz Leitplanken, die Sie im Betrieb sofort nutzen können: Erstkontakt – Informationsgespräch – Erstgespräch
- Prozesslandkarte zur BEM-Einladung und Startphase (inkl. Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen)
- Entscheidungsraster für typische Einladungssituationen: Für offene Fälle, wiederholte Arbeitsunfähigkeiten und sensible Gesundheitslagen legen wir die passende Vorgehensweise fest, inklusive Versandweg, zulässiger Inhalte
- Mindestanforderungen an Transparenz, Freiwilligkeit, Beteiligte, Datenschutz/Datenerhebung
- Dokumentation und Nachweis: was wird kurz festgehalten, wo wird es abgelegt und wer hat Zugriff
- Risikoregister: typische Fehlerquellen und Maßnahmenplan zur Risikoreduktion
Seminarinhalt
Dieses Live Online Tagesseminar fokussiert die Einladung als steuernden Startpunkt des BEM-Verfahrens. Im Mittelpunkt stehen ein klarer Textaufbau, rechtlich belastbare Pflichtinhalte und eine Einstiegsphase, die Akzeptanz schafft, Reibung reduziert und den weiteren Ablauf verbindlich vorbereitet.
- Startpunkt und Ziel der Einladung
Auslösekriterien, Timing, Adressierung. Zielbild: Teilnahmebereitschaft statt Abwehrhaltung. - Pflichtinhalte und klare Transparenz
Zweck, Ablauf, Beteiligte verständlich benennen. Abgrenzung: was nicht abgefragt oder erwartet wird. - Entscheidungen im Ablauf der Startphase
Wer entscheidet was, wann. Kriterien für Start und nächsten Schritt. - Textaufbau, der Akzeptanz erzeugt
Kerninformation und Zusatzinformation trennen. Anlagen sinnvoll einsetzen, damit das Schreiben schlank bleibt und trotzdem vollständig führt. - Beteiligte und Zuständigkeiten sauber benennen
Wahlmöglichkeiten, Zuständigkeiten, Schnittstellen zu Führung, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, ohne Überfrachtung im Erstkontakt. - Datenschutz im Einladungskontext praxistauglich umsetzen
Datensparsame Formulierungen, Zweckbindung, sichere Kommunikationswege, Ablageort und Zugriff. - Reaktionen strukturiert bearbeiten
Rückfragen, Ablehnung, Schweigen. Deeskalieren ohne Druck. Wiedervorlage und Klärungsweg bei Blockaden. - Nachweisführung und Praxischeck
Versandweg, Fristen, Nachfassen, Dokumentationsminimum. Typische Fehlerbilder und bessere Varianten, Beispiele Praxisfälle.
Preis & Mehrteilnehmer-Regelung
Einzelplatz: 720,00 EUR netto zzgl. USt. (856,80 EUR brutto)
Team-Staffel (netto pro Person):
• 2–3 Teilnehmende aus derselben Organisation: 720,00 EUR
• ab 4-6 Teilnehmenden aus derselben Organisation: 650,00 EUR
• ab 7 Teilnehmenden aus derselben Organisation: 590,00 EUR
Termine (feste Termine und auf Anfrage)
Feste Termine:
- Donnerstag, 16.04.2026, 09:00–16:30 Uhr
- Dienstag, 23.06.2026, 09:00–16:30 Uhr
- Dienstag, 22.09.2026, 09:00–16:30 Uhr
Zusätzlich: Durchführung auf Anfrage (Teamtermin live-online oder Inhouse).
Storno & Umbuchung
- bis 14 Kalendertage: kostenfrei
- 13–7 Kalendertage: 50 %
- ab 6 Kalendertage / Ausfallregelung: 100 %
- Ersatzteilnehmende jederzeit kostenfrei
Im Preis enthalten
Teilnahme am Online-Tagesseminar. Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat sowie praxisorientierte Unterlagen als Nachschlagewerk zum Einladungs- und Startprozess im BEM. Die Inhalte sind BAG orientiert und auf Risikominimierung im Verfahren ausgerichtet. Hinweis: Die Unterlagen dienen der Orientierung und Umsetzung im Betrieb. Eine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit, Vollständigkeit oder Passgenauigkeit des Verfahrens oder seiner Anwendung wird nicht übernommen.
Dozententeam mit Praxisauftrag
Unsere Seminare werden von Dozentinnen und Dozenten durchgeführt, die neben der Trainingsarbeit auch in der externen BEM-Praxis tätig sind. Dadurch fließen aktuelle Fragestellungen, bewährte Vorgehensweisen und typische Stolperstellen unmittelbar in die Inhalte ein. Ziel ist ein belastbarer Transfer in Ihre BEM-Abläufe, nicht nur Theorie.
Dieses Online-Seminar basiert auf bewährten Präsenzseminaren und ist für das Live Online Format didaktisch angepasst. Das Seminar ist interaktiv und konsequent auf Umsetzung im Betrieb ausgerichtet, mit klarem Ablauf und konkreten nächsten Schritten.
Teilnehmerstimmen aus vergleichbaren BEM-Seminaren
„Sehr gut und informativ, abwechslungsreich – Theorie und Praxis sinnvoll kombiniert.“
„guter Dozent, Erlerntes kann gut im Betrieb eingesetzt werden“
„Hat viele Beispiele aus der Praxis gebracht – dadurch sofort umsetzbar.“
„ich habe viel mitgenommen“
Auf einen Blick: Einladung als kritischer Startpunkt – BAG-Mindestanforderungen, typische Fehler, klare Struktur
Einladungsschreiben als „Schlüsselbeweis“: BAG-Mindestanforderungen sauber abbilden
Ein wirksames BEM startet nicht mit dem Gespräch, sondern mit einer Einladung, die die Entscheidung der betroffenen Person ermöglicht: Ziele des BEM, Freiwilligkeit und transparente Information zu Art und Umfang der im Verfahren erhobenen und verwendeten Daten. Genau diese Punkte fordert das BAG ausdrücklich.
Fehler, die teuer werden: Druck, falsche Beteiligung, Einwilligungsfallen
Risikotreiber sind nicht „Formalia“, sondern typische Textbausteine: Drohkulissen („bei Nichtteilnahme…“), der Eindruck einer Pflicht zur Betriebsratsbeteiligung oder die Aussage, ohne Unterschrift unter eine pauschale Datenschutzerklärung könne kein BEM stattfinden. Das BAG hat hierfür klare Leitlinien.
Angriffsflächen senken: Gestaltungsprinzipien für einen klaren BEM-Start
Das Seminar vermittelt Gestaltungsprinzipien für Einladung und Startphase: eine klare Informationsstruktur (Kerninformation und Zusatzinformation), ein Anlagenprinzip zur Entzerrung komplexer Inhalte sowie praxistaugliche Dokumentation und Nachverfolgung (Versand, Fristen, Nachfassen). So entsteht ein konsistenter, verständlicher Startprozess, der organisatorisch belastbar ist.
Quick Facts: Daten, Zahlen, Fakten zum BEM-Einladungsmanagement
Diese drei Quick Facts zeigen den praktischen Kern des Themas: BEM scheitert in vielen Unternehmen nicht an fehlenden Maßnahmen, sondern am Einstieg. Wer Einladungen konsequent akzeptanz- und nachweissicher gestaltet, erhöht die Teilnahmequote, reduziert Reibungsverluste und verhindert, dass formale Zustell- oder Angebotslücken später zu echten Rechts- und Kostenrisiken werden.
Angebot vs. Annahme: der größte Hebel liegt in der Einladung
Nur rund 52 % der potenziell berechtigten Beschäftigten erhalten überhaupt ein BEM-Angebot – aber fast 70 % (2024) nehmen es an, wenn es angeboten wird.
Trend 2018 → 2024: BEM verbreiteter, aber weiterhin „Angebotslücke“
Die Verbreitung von BEM-Angeboten stieg laut Auswertung von 40 % (2018) auf 52 % (2024) – dennoch erhält weiterhin nahezu die Hälfte der berechtigten Beschäftigten kein Angebot.
Beide Quellen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/BIBB-BAuA-37.pdf?__blob=publicationFile&v=6&utm_source=chatgpt.com
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/BIBB-BAuA-52.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Versandnachweis ist Teil der Rechtssicherheit: LAG Hamburg kippt BEM-Einladung
LAG Hamburg: Beim digitalisierten Einwurf-Einschreiben besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang; das kann auch bei BEM-Einladungen prozessentscheidend werden (Urteil vom 14.07.2025 – 4 SLa 26/24).
Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001622721
Praxisfälle aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement
BEM-Praxisfall 1: Einladung wird zur „Vorladung“
Druckton, „pflichtig“-Untertöne oder Eskalationshinweise („ansonsten…“) kippen Freiwilligkeit und Vertrauen. Ergebnis: Ablehnung, BR/Anwalt, Frontenbildung.
Im Seminar: Ton- und Strukturregeln für Einladungen, Freiwilligkeit sauber formulieren und „Entscheidungsfähigkeit“ herstellen (klarer Zweck, klare Optionen).
BEM-Praxisfall 2: Mindestinfos fehlen – Einladung ist nicht entscheidungsfähig
Standardbrief ohne Ziele des BEM und ohne Transparenz zu Art/Umfang der Datenverarbeitung. Ergebnis: Betroffene Person kann nicht informiert entscheiden; im Streitfall ist das Angebot angreifbar. Pflichtinhalte siehe Urteil des BAG, 20.11.2014 – 2 AZR 755/13.
BEM-Praxisfall 3: Teilnehmerkreis wird „gesetzt“ – Zustimmung scheitert an Kontrollverlust
Wenn in der Einladung steht „Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung ist dabei“ oder „Führung ist dabei“ ohne Wahlmöglichkeit, führt das oft zur Ablehnung, nicht wegen BEM an sich, sondern wegen Beteiligungsangst und Vertraulichkeit. Der Eindruck entsteht, dass die betroffene Person nicht über die Beteiligung mitbestimmen kann.
Im Seminar: Sie erarbeiten Wahlmöglichkeiten zur Beteiligung (ja, nein, optional), einen schlanken Rückmeldebogen mit Ankreuzfeldern sowie klare Formulierungen zu Rolle und Zugriff auf Informationen.
BEM-Praxisfall 4: Datenschutz wird zur Unterschriften-Hürde
Die Einladung koppelt die Teilnahme an eine pauschale Unterschrift („Datenschutz/Einwilligung“). Ergebnis: Widerstand, formale Blockade und zusätzliche Streitflächen, obwohl die betroffene Person grundsätzlich gesprächsbereit wäre.
Im Seminar: Trennung von Teilnahme-Zustimmung und Datenschutzinformation, Formulierungen ohne Gatekeeping sowie ein Rückmeldebogen, der Zustimmung und Teilnehmerkreis sauber abbildet.
BEM-Praxisfall 5: Inhalt stimmt, aber Versand/Rückmeldung ist nicht nachweisbar
Einladungen „mitgegeben“, keine dokumentierte Rückmeldung, kein sauberer Reminder. Ergebnis: Im Konfliktfall bleibt unklar, ob/was angeboten wurde; unnötige Angriffsfläche.
Im Seminar: Einladungsmanagement als Nachweis-Set: Versandstandard + dokumentierte Ja/Nein-Rückmeldung + neutraler Reminder; Anknüpfung an die 6-Wochen-Schwelle nach § 167 Abs. 2 SGB IX.
FAQ: Typische Praxisfragen zur BEM-Einladung – kompakt beantwortet
Eine BEM-Einladung sollte so informieren, dass die betroffene Person eine informierte Entscheidung treffen kann. Dazu gehören insbesondere Ziele des BEM sowie Art und Umfang der im Verfahren erhobenen und verwendeten Daten.
Praxisnutzen: Sie schaffen Klarheit im Erstkontakt und reduzieren spätere Streitpunkte über „was war angeboten/erklärt“.
BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-755-13/
Ja, die Freiwilligkeit sollte klar erkennbar sein, damit keine Pflicht- oder Druckwirkung entsteht. Gleichzeitig muss der Erstkontakt so gestaltet sein, dass ein „Ja“ oder „Nein“ ohne Hürden möglich ist.
Praxisnutzen: Erhöht Akzeptanz und senkt Konfliktpotenzial bereits vor dem Gespräch.
Beteiligung sollte transparent als Wahl und Gestaltungsoption der betroffenen Person beschrieben werden, nicht als automatisch oder zwingend. Entscheidend sind klare Wahlmöglichkeiten, die den Entscheidungscharakter des BEM respektiert und eine verständliche Beschreibung, wer wozu dabei ist.
Praxisnutzen: Sie vermeiden unnötige Ablehnung und halten den Startprozess steuerbar.
Das ist ein erheblicher Risikotreiber: Wenn der Eindruck entsteht „ohne Unterschrift kein BEM“, kann das den BEM-Start faktisch blockieren. Das BAG hat ein solches Gatekeeping im Fall 2 AZR 162/22 als problematisch eingeordnet.
Praxisnutzen: Sie vermeiden eine selbst verursachte „BEM-Blockade“ und halten die Startphase konfliktarm.
BAG, Urteil vom 15.12.2022 – 2 AZR 162/22: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-162-22/
Ziel ist Verständlichkeit: Kerninformation im Erstkontakt kompakt, Zusatzinformationen strukturiert separat (Anlagenprinzip). So bleibt der Start entscheidungsfähig und zugleich organisatorisch vollständig abgedeckt.
Praxisnutzen: Weniger „Textwüste“ führt typischerweise zu besserer Rücklaufquote und weniger Missverständnissen.
Setzen Sie eine angemessene, neutrale Frist (z. B. „bitte bis …“) und planen Sie einen wertschätzenden Reminder ein. Steuerung entsteht primär über Prozessdesign (Frist, Nachfassen, klare Ablage), nicht über scharfe Formulierungen.
Praxisnutzen: Sie halten den Prozess in Bewegung, ohne die Freiwilligkeit zu beschädigen.
Dokumentieren Sie eine schlanke Prozessspur: Versand/Versandweg, Version/Stand der Startkommunikation, Antwortstatus, Follow-up-Schritte. Gesundheitsdetails gehören in der Startdokumentation in der Regel nicht hinein; der Fokus liegt auf Nachvollziehbarkeit des Angebots und des Ablaufs.
Praxisnutzen: Audit-/Nachweisfähigkeit, ohne unnötige Datenlast.
Viele Muster scheitern nicht an Formalien, sondern an typischen Risikotreibern: unklare Mindestinformation (Ziele, Datenumfang), unbeabsichtigte Druckwirkung, missverständliche Beteiligung oder ein Stopp des Verfahrens über pauschale Einwilligungen. Das Seminar vermittelt Prüfkriterien und einen klaren Ablauf, mit dem Sie vorhandene Vorlagen im Unternehmenskontext zuverlässig prüfen und weiterentwickeln.
Dieses Seminar ist bewusst eng fokussiert auf die Startphase: Mindestinformation, Informationsarchitektur (Kern vs. Zusatz), Anlagenprinzip sowie Nachweis-/Follow-up-Logik. Kündigungsrecht und das gesamte BEM-Fallmanagement sind nicht Schwerpunkt, sondern nur soweit relevant, wie sie den Startprozess berühren.
In die Startphase gehört nicht „Datenschutz als Schulungsthema“, sondern der Mindesthinweis zur Art und zum Umfang der Datenverwendung, damit die betroffene Person informiert entscheiden kann. Alles Vertiefende lässt sich strukturiert über Zusatzinformation lösen (Anlagenprinzip), ohne den Erstkontakt zu überfrachten.
Gerade deshalb arbeitet das Seminar mit Verständlichkeits- und Akzeptanzprinzipien: kurze Kerninformation, klare Wahlmöglichkeiten, optionaler Gesprächseinstieg, saubere Struktur. „Formal“ muss nicht „kalt“ bedeuten – und Struktur senkt erfahrungsgemäß Widerstand.
Wahlmöglichkeiten sind in der Praxis oft der Hebel für Akzeptanz: Je transparenter und respektvoller der Start gestaltet ist, desto eher kommt es überhaupt zum Beginn. Im Seminar geht es darum, die Beteiligung prozessual sauber zu regeln, Zuständigkeiten klarzumachen und unnötige Reibung zu vermeiden.
Die Verantwortung für den BEM-Start bleibt beim Arbeitgeber. Zudem können Standardpakete unpassende Hürden enthalten („ohne Einwilligung kein BEM“), die erhebliche Risiken auslösen. Das Seminar stärkt HR darin, externe Zuarbeit mit klaren Prüfkriterien zu bewerten und die Startphase aktiv zu steuern.
BAG, Urteil vom 15.12.2022 – 2 AZR 162/22: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-162-22/
Steuerung entsteht über Taktung, Follow-up, klare Zuständigkeiten und Dokumentationspunkte, nicht über Druck. Druck senkt Akzeptanz und erhöht Konfliktrisiken – während ein sauberes Prozessdesign Rücklauf und Durchlaufzeit stabilisiert.
Passende Vertiefungen im HR-Fokus
Für einen belastbaren BEM-Prozess, der schon beim ersten Kontakt sauber „greift“, schafft „BEM-Verfahren strategisch steuern | Ablauf, Prozess, Haftung“ den passenden Gesamtrahmen.
Wenn bei Ihnen Nachweisführung und Datenschutz im BEM im Vordergrund stehen, vertieft das Seminar „Dokumentation und Datenschutz im BEM“ die operative Umsetzung.
Für eine BAG-orientierte Einordnung typischer Risikopunkte ergänzt „Arbeitsrechtliche Risiken im BEM“ die Perspektive.
Für Qualifizierung und Umsetzung im Betrieb finden Sie hier die passenden nächsten Schritte:
Rechtlicher Hinweis
Juristisch fundiert, BAG- und DSGVO-orientiert, risikominimierend – keine Rechtsberatung im Einzelfall; eine verbindliche rechtliche Absicherung des Verfahrens oder seiner Anwendung wird nicht zugesagt.
